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Studiengebühren für Berufstätige: Mögliche Unterstützungsleistungen

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Olivia Kaiser
8. Mai 2019
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Seit vergangenem Wintersemester müssen berufstätige Studierende an Universitäten, die länger als die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester studieren, wieder Studiengebühren zahlen. Davon waren über 25.000 Studierende betroffen, ein Viertel davon hat nun das Studium abgebrochen. Die übrigen Studierenden (mehr als 16.000) müssen seither aufs Monat umgelegt 60 Euro mehr aufbringen.

Eine Anfragenbeantwortung durch das Wissenschaftsministerium zeigt, dass sich über zwei Drittel dieser Studierenden im Bachelor- oder Diplomstudium befinden – es handelt sich hier also nicht um ein reines „Doktoratsproblem“. Gerade berufstätige Studierende stehen aber ohnehin vor zahlreichen Herausforderungen bei der Balance zwischen Studium, Beruf und Freizeit und ein Großteil der berufstätigen Studierenden arbeitet, um sich sein Studium finanzieren zu können.

Die Arbeiterkammer (AK) wird sich jedenfalls auch weiterhin dafür einsetzen, dass Berufstätigkeit wieder als Grund für den Erlass von Studiengebühren aufgenommen wird. Gleichzeitig ist es der AK aber auch ein zentrales Anliegen, hier auf mögliche Unterstützungsleistungen hinzuweisen, da diese vielfach nicht bekannt sind und daher oft nicht in Anspruch genommen werden.

 

Förderungen für Berufstätige

SelbsterhalterInnen-Stipendium

Das SelbsterhalterInnen-Stipendium ist eine gute Möglichkeit für all jene, die vor Studienbeginn bereits mehr als 4 Jahre gearbeitet haben (Jahreseinkommen mindestens 8.580 Euro) und die sich noch in der Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester befinden.

  • Höhe: maximal 801 Euro/Monat – ab 24 Jahren monatlicher Zuschlag von 20 Euro, ab 27 Jahren von 40 Euro
  • Zuverdienst: maximal 10.000 Euro pro Jahr

Bildungskarenz

Eine Bildungskarenz ist nur im Rahmen eines aufrechten Arbeitsverhältnisses und mit Zustimmung des/der ArbeitgerIn im Maximalausmaß von 12 Monaten (am Stück oder aufgeteilt innerhalb von 4 Jahren) möglich.

  • Höhe: Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes
  • Zuverdienst: geringfügige Beschäftigung möglich

Studienabschluss-Stipendium

Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an Studierende am Ende ihres Studiums (maximal 18 Monate), die in den letzten 4 Jahren mindestens 3 Jahre erwerbstätig waren.

  • Höhe: zwischen 700 und 1.200 Euro/Monat – zusätzlich wird der Studienbeitrag ersetzt
  • Zuverdienst: KEIN Zuverdienst erlaubt

Uni-Stipendien für Berufstätige

Mit der Wiedereinführung der Studiengebühren für berufstätige Studierende, die länger studieren, haben einige Unis für diese betroffene Gruppe sogenannte „Studienabschluss-Stipendien“ eingeführt. Die Voraussetzungen schwanken stark von Uni zu Uni, es empfiehlt sich also, sich direkt bei der jeweiligen Institution zu erkundigen. Üblicherweise muss zumindest eine gewisse Studienaktivität sowie ein Einkommen nachgewiesen werden, die Höchstgrenzen sind hier sehr unterschiedlich. Auch die Höhe dieser Stipendien variiert stark von Standort zu Standort zwischen 350 und 1.500 Euro pro Semester.

 

Erlass des Studienbeitrags oder Beurlaubung

Zusätzlich zu den erwähnten finanziellen Fördermöglichkeiten kann auch geprüft werden, ob ein anderer Erlassgrund des Studienbeitrags in Frage kommt, wie etwa Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung oder Betreuungspflichten für unter 7-jährige Kinder. Es gibt auch zusätzliche uni-spezifische Bestimmungen, die man am besten an der jeweiligen Institution erfragt.

Ähnliche Gründe gibt es übrigens für Beurlaubungen vom Studium. Wenn Sie sich also in einem Semester die Gebühren nicht leisten können, später aber voraussichtlich doch, wäre auch eine Beurlaubung anzudenken.

TIPP: Denken Sie auch an die Möglichkeit, die Studiengebühren von der Steuer abzusetzen, auch hier können Sie einen Teil im Nachhinein wieder hereinholen.

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie in den AK Broschüren „Studiengebühren für Berufstätige“ und „Arbeiten und Studieren“

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