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Mehr Schwung im Endspurt: Das Studienabschluss-Stipendium

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser
8. April 2019

Das Studienabschluss-Stipendium ist interessant für Studierende, die sich in ihrem Bachelor-, Master- oder Diplomstudium bereits auf der Zielgeraden befinden und in den letzten Jahren gearbeitet haben. Es soll Studierenden ermöglichen, sich am Ende ihres Studiums voll und ganz auf das Studium zu konzentrieren und sie beim Studienabschluss unterstützen.

Höhe des Stipendiums: monatlich bis 1.200 Euro

Das Studienabschluss-Stipendium kann für maximal 18 Monate bezogen werden. Es beträgt zwischen 700 Euro und 1.200 Euro pro Monat – abhängig von der Höhe des Einkommens, das in den Jahren vor Antragsstellung erzielt wurde. Besteht im geförderten Studium bereits Studienbeitragspflicht, wird auch dieser Betrag refundiert. Außerdem kann für betreuungspflichtige Kinder ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

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Voraussetzungen für das Studienabschluss-Stipendium:

  • Sie befinden sich in der Studienabschlussphase, d.h.:
    • Abschlussphase an FH und PH: letzte zwei Semester
    • Abschlussphase an Universitäten: Diplom-/Masterarbeit ist noch nicht abgeschlossen und zusätzlich fehlen höchstens 20 ECTS auf den Abschluss. Wenn keine Diplom-/Masterarbeit erforderlich ist, dürfen höchstens 40 ECTS offen sein (gilt u.a. für Bachelorstudien).
  • Sie waren in den letzten 48 Monaten mindestens 36 Monate zumindest Teilzeit erwerbstätig (selbständig oder unselbständig).
  • Sie geben für die Dauer des Stipendiums Ihre Berufstätigkeit auf.
  • Sie sind unter 41 Jahre alt.
  • Sie haben noch kein anderes Studium abgeschlossen (Ausnahme: anschließendes Masterstudium an abgeschlossenes Bachelorstudium).

Unabhängig von Studiendauer

Anders als bei einem Großteil der Stipendien (z.B. SelbsterhalterInnen-Stipendium) kommt es beim Studienabschluss-Stipendium nicht auf die Studiendauer an. Es lohnt sich also, einen Antrag zu stellen, auch wenn Sie schon etwas länger für Ihr Studium brauchen.

Fristen beachten

Studierende, die das Studienabschluss-Stipendium beziehen, jedoch ihr Studium nicht rechtzeitig abschließen (in der Regel 12 Monate nach der letzten Auszahlung), müssen das Stipendium vollständig zurückzahlen. Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) und auf Ansuchen möglich. Beachten Sie also die erforderlichen Fristen und informieren Sie sich bei der Stipendienstelle!

Achtung: Auch Berufstätigkeit führt zur Rückforderung des Stipendiums – auch dann, wenn das Einkommen deutlich unter der Höhe des Stipendiums lag.

Persönliche Beratung vereinbaren

Auf der Website der Studienbeihilfen-Behörde finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare zur Antragstellung. Es gibt dafür keine Frist, Sie können das Studienabschluss-Stipendium also jederzeit beantragen. Bei Fragen lohnt sich ein persönlicher Beratungstermin, dieser sollte unbedingt vor etwaigen beruflichen Schritten in Anspruch genommen werden.

Genauere Infos zu Stipendien für Berufstätige finden Sie in dieser AK-Broschüre oder auf www.stipendium.at. Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch oder persönlich bei der Stipendienstelle in Ihrem Bundesland beraten lassen.

 

Olivia Kaiser
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