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Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe rückwirkend erhöht
Eine Aufgabe dieses Blogs ist es, zeitnah über wichtige Änderungen zu informieren. Eine solche gab es gerade: Die Zuverdienstgrenzen bei der Studienbeihilfe und bei der Familienbeihilfe werden von jährlich 15.000 Euro auf jährlich 16.455 angehoben