Uni-Stipendien für Berufstätige, die Studiengebühren zahlen müssen: Jetzt beantragen!

Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher
17. Oktober 2018
Quelle: pixabay.com

Ab diesem Semester (Wintersemester 2018/19) müssen berufstätige Studierende, die länger für ihr Uni-Studium brauchen (Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester), wieder Studiengebühren zahlen.

Einige Universitäten haben daher ein sogenanntes „Studienabschluss-Stipendium“ für Berufstätige eingerichtet, wofür sie Teile der zusätzlichen Einnahmen durch die Studiengebühren verwenden. Damit soll es für berufstätige Studierende zu einer finanziellen Entlastung kommen – wenn sie bestimmte Leistungskriterien erfüllen und sie ein gewisse Einkommenshöhe nicht übersteigen.

Aber Achtung: Die Antragsfristen sind zum Teil sehr kurzfristig!

 

Ersatzlösung an einigen Universitäten: „Studienabschluss-Stipendium“

Bisher haben bereits folgende Universitäten ein sogenanntes „Studienabschluss-Stipendium“ eingeführt (Stand Mitte November 2018):

Universität Höhe pro Semester Antragsfrist für WiSe 18/19
Technische Universität Wien 1.500 Euro Bis 30. November 2018
Univ. für Musik und darstellende Kunst Wien 363 Euro Bis 30. November 2018
Universität für Bodenkultur Wien 400 Euro Bis 10. Dezember 2018
Universität Graz 500 Euro Bis 10. Dezember 2018
Technische Universität Graz 500 Euro Bis 10. Dezember 2018
Medizinuniversität Graz 500 Euro Bis 10. Dezember 2018
Univ. für Musik und darstellende Kunst Graz 500 Euro Bis 10. Dezember 2018
Veterinärmedizinische Universität Wien 500 Euro Bis 15. Dezember 2018
Medizinuniversität Innsbruck 400 Euro Bis 15. Dezember 2018
Montanuniversität Leoben 500 Euro 1. März – 30. April 2019
Universität Innsbruck 363 Euro Ab 1. März 2019
Medizinuniversität Wien 350 Euro 1.-14. April 2019
Universität Wien 350 Euro Oktober-November 2019
Wirtschaftsuniversität Wien 500 Euro Oktober 2019

Zusätzlich haben andere Universitäten wie etwa die Universität Linz bereits angekündigt, dass es ebenfalls ein Stipendium geben wird, genaue Informationen sind jedoch noch nicht bekannt. Informieren Sie sich daher regelmäßig an Ihrer Universität, ob ein Stipendium eingeführt wird!

Eine aktuelle Liste der Stipendien finden Sie außerdem auch auf der Website der ÖH.

 

ACHTUNG: Antragsfrist an manchen Universitäten bereits bis Ende November 2018!

Da die Stipendien sehr kurzfristig eingeführt wurden, ist an den meisten Unis die Antragsfrist schon bald wieder vorbei – an der TU Wien etwa bereits am 30.11.2018 und an vielen Unis (z.B. Boku, Uni Graz oder TU Graz) am 10.12.2018. Stellen Sie Ihren Antrag also baldmöglichst!

Manche Unis haben sich dafür entschieden, die Stipendien erst im Nachhinein auszuzahlen. An manchen Unis muss der Antrag im März bzw. April 2019 eingebracht werden (z.B. Medizinuni Wien und Montanuni Leoben). An der Uni Wien und der WU Wien ist der Antrag überhaupt erst nächsten Herbst fällig, das Stipendium wird dann rückwirkend für das ganze Studienjahr ausbezahlt.

 

Kriterien für das Uni-„Studienabschluss-Stipendium“

Es gibt zwar erhebliche Unterschiede zwischen den Unis bei der konkreten Ausgestaltung der Stipendien, folgende Kriterien gelten jedoch für alle bisher bekannten Regelungen:

  • Nachweis eines Mindest-Jahreseinkommens: In der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (z.B. 2018: 6.133 Euro)
  • Einkommens-Höchstgrenze: Das Jahreseinkommen darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen, diese Grenze ist relativ niedrig angesetzt. Etwa an der Universität Wien bei 15.000 Euro oder an der Uni Graz, der TU Graz und der TU Wien die doppelte Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2018: 12.265 Euro)
  • Nachweis eines bestimmten Studienfortschritts: Bei den meisten Regelungen müssen rund zwei Drittel des Studiums bereits abgeschlossen sein.
  • Nachweis der Studienaktivität in einem bestimmten Ausmaß im vorangegangenen Semester (z.B. 8 ECTS)
  • Begrenzung der Anspruchsdauer: z.B. für ein Bachelorstudium meist etwa 4 Semester

 

Achtung Verwechslungsgefahr!

Die sogenannten Studienabschluss-Stipendien der einzelnen Unis sollten nicht mit dem gleichnamigen gesetzlichen Studienabschluss-Stipendium (SAS) verwechselt werden, das von der staatlichen Stipendienstelle vergeben wird. Bei diesem handelt es sich um eine monatliche Förderung für Studierende in der Endphase ihres Studiums, die einige Jahre gearbeitet haben aber für die Abschluss-Phase ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.

 

Kein Anspruch? Weitere Tipps zur finanziellen Entlastung

Müssen Sie wieder Studiengebühren zahlen, können die Kriterien für das Stipendium aber nicht erfüllen bzw. bietet Ihre Universität keines an? Für diesen Fall finden Sie hier auf diesem Blog einige Möglichkeiten und Tipps, wie Sie dennoch zu einer finanziellen Entlastung kommen können.

 

Gegen Benachteiligungen von berufstätigen Studierenden!

Studierende, die neben dem Studium arbeiten, brauchen aufgrund der Mehrfachbelastung länger bis zum Studienabschluss als Vollzeitstudierende. Außerdem leisten sie als SteuerzahlerInnen bereits jetzt vielfach einen finanziellen Beitrag.

Die Einführung der Uni-„Studienabschluss-Stipendien“ ist daher ein wichtiger Schritt. Allerdings ist damit zu rechnen, dass diese Stipendien aufgrund der strengen Kriterien nur von einer geringen Zahl von berufstätigen Studierenden in Anspruch genommen werden können.

Daher fordert die AK weiterhin eine Neuregelung der Bestimmung, dass berufstätige Studierende von Studiengebühren befreit sind. Denn es könne nicht sein, dass genau jene Gebühren zahlen müssen, die sich kein Vollzeitstudium leisten können.

 

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag wurden Mitte Oktober 2018 recherchiert, ein Update erfolgte Mitte November 2018. Später veröffentlichte Stipendien-Regelungen einzelner Universitäten sind damit nicht berücksichtigt.

Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher, MSc. In der Arbeiterkammer Wien als Referentin in der Abteilung Bildungspolitik u.a. für den Bereich Hochschulpolitik zuständig.

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