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Studienabschluss-Stipendium: Mit Unterstützung zum Ziel!

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Iris Schwarzenbacher
17. April 2018

Sind Sie im Studium bereits weit fortgeschritten und haben in den letzten Jahren (nebenbei) gearbeitet? Dann könnte das Studienabschluss-Stipendium für Sie in Frage kommen. Dieses setzt sich zum Ziel, Studierende beim Studienabschluss zu unterstützen, wenn sie während des Studiums erwerbstätig waren.

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Höhe des Stipendiums: monatlich bis zu 1.200 Euro

Das Studienabschluss-Stipendium kann für maximal 18 Monate bezogen werden. Es beträgt zwischen 700 Euro und 1.200 Euro pro Monat – abhängig von der Höhe des Einkommens, das in den Jahren vor Antragsstellung erzielt wurde.

Voraussetzungen für das Studienabschluss-Stipendium:

Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie …

  • … sich in der Studienabschlussphase befinden
    • Abschlussphase an FH und PH: die letzten zwei Semester
    • Abschlussphase an Universitäten: Diplom-/Masterarbeit ist noch nicht abgeschlossen und zusätzlich fehlen höchstens 20 ECTS auf den Abschluss. Wenn keine Diplom-/Masterarbeit erforderlich ist, dürfen höchstens 40 ECTS offen sein (gilt u.a. für Bachelorstudien).
  • … in den letzten 48 Monaten mindestens 36 Monate zumindest Teilzeit erwerbstätig waren (selbständig oder unselbständig)
  • … für die Dauer des Stipendiums Ihre Berufstätigkeit aufgeben
  • unter 41 Jahre alt sind
  • … noch kein anderes Studium abgeschlossen haben (Ausnahme: anschließendes Masterstudium an abgeschlossenes Bachelorstudium).

Studiendauer ist kein Kriterium

Anders als bei anderen Stipendien (z.B. SelbsterhalterInnen-Stipendium) ist die Studiendauer kein Kriterium. D.h. auch wenn Sie schon etwas länger für Ihr Studium brauchen, haben Sie möglicherweise Anspruch.

Achtung: Rückzahlung des Stipendiums

Studierende, die das Studienabschluss-Stipendium beziehen, jedoch ihr Studium nicht rechtzeitig abschließen, müssen das Stipendium vollständig zurückzahlen. Beachten Sie also die erforderlichen Fristen und informieren Sie sich bei der Stipendienstelle!

Antragsstellung auf www.stipendium.at

Auf der Website der Studienbeihilfen-Behörde finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare zur Antragstellung. Es gibt dafür keine Frist, Sie können das Studienabschluss-Stipendium also jederzeit beantragen.

Genauere Infos zu Stipendien für Berufstätige finden Sie in dieser AK-Broschüre oder auf www.stipendium.at. Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch oder persönlich bei der Stipendienstelle in Ihrem Bundesland beraten lassen.

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Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher, MSc. In der Arbeiterkammer Wien als Referentin in der Abteilung Bildungspolitik u.a. für den Bereich Hochschulpolitik zuständig.

4 Gedanken zu „Studienabschluss-Stipendium: Mit Unterstützung zum Ziel!“

  1. Sehr geehrtes Arbeiten und Studieren Team,

    Ich befinde mich derzeit im 3 Semester meines Studiengangs der Hamburger Fernhochschule und beziehe (da ich knapp 30h arbeite) die Bildungsteilzeit. Da diese jedoch nach 2 Jahren ausläuft mein Studium jedoch länger dauert ist meine Frage:
    Kann ich nachdem die Bildungsteilzeit ausgelaufen ist noch eine weitere Studienbeihilfe beantragen?

    Danke im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Magdalena Maier

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau Maier,
      eine Voraussetzung für das Studienabschluss-Stipendium ist es, ein Studium an einer Österreichischen Hochschule zu verfolgen. Dadurch haben Sie als Studentin der Hamburger Fernhochschule vermutlich leider keinen Anspruch auf das Stipendium. Bei Fragen können Sie sich dennoch an die Stipendienstelle wenden (Kontakt unter http://www.stipendium.at). Nachdem der Sitz Ihrer Hochschule in Deutschland ist, können Sie auch versuchen zu recherchieren, ob es in Deutschland Förderungen gibt, die für Sie in Frage kommen würden.
      Viel Erfolg mit Ihrem Studium und freundliche Grüße,
      Iris Schwarzenbacher

      Antworten

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