Quelle: pixabay.com

Ab Herbst Studiengebühren für Berufstätige: Was Betroffene tun können

Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher
18. Juli 2018
Quelle: pixabay.com

Bisher waren berufstätige Studierende an öffentlichen Universitäten von Studiengebühren befreit – auch wenn sie länger als die gebührenfreie Zeit für den Studienabschluss brauchten. Diese Regelung wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und läuft aus, weil die Regierung die Bestimmung nicht reparieren wollte. Ab Wintersemester 2018/19 müssen daher rund 25.000 Studierende, die arbeiten und mehr als die Regelstudienzeit plus 2 Toleranzsemester benötigen, wieder Studienbeiträge in der Höhe von € 363,63/Semester bezahlen.

Doppelte Benachteiligung: Studiengebühren trotz Mehrfachbelastung

Studierende, die neben dem Studium arbeiten, brauchen aufgrund der Mehrfachbelastung länger bis zum Studienabschluss als Vollzeitstudierende. Außerdem leisten sie als SteuerzahlerInnen bereits jetzt vielfach einen finanziellen Beitrag. Daher fordert die AK, dass die Regelung für berufstätige Studierende repariert wird. Denn es könne nicht sein, dass genau jene Gebühren zahlen müssen, die sich kein Vollzeitstudium leisten können.

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!

Studiengebühren sind für viele berufstätige Studierende eine zusätzliche Belastung, für manche vermutlich sogar ein Grund, um über einen Studienabbruch nachzudenken. Informieren Sie sich über Alternativen, bevor Sie diesen Schritt setzen!

Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengetragen, die Sie unter Umständen finanziell entlasten könnten:

  1. Erlass aus anderen Gründen, z.B. bei Betreuungspflichten von Kindern unter 7 Jahren oder bei länger andauernder Krankheit. An manchen Unis gibt es auch uni-spezifische Erlass-Gründe (z.B. an der Uni Wien für Studierende, die selbst an der Uni angestellt sind). Informieren Sie sich direkt an Ihrer Uni!
  2. Standortspezifische Lösungen/Stipendien für Berufstätige: Manche Universitäten haben Stipendien eingeführt, die betroffene Berufstätige unter bestimmten Bedingungen bekommen können. Informieren Sie sich hier über die Uni-Stipendien bzw. direkt bei Ihrer Universität!
  3. Finanzielle Förderung bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: Kommt für Sie eine Unterbrechung bzw. Reduktion Ihrer Erwerbstätigkeit in Frage, wenn Sie dafür eine finanzielle Förderung bekommen? Dann könnte das Studienabschluss-Stipendium oder die Bildungskarenz eine Möglichkeit für Sie sein.
  4. Beurlaubung: Eine Beurlaubung ist z.B. bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum 18. Lebensjahr möglich. Sie zahlen dann keinen Studienbeitrag, können aber auch keine Prüfungen machen. Informieren Sie sich an Ihrer Uni!
  5. Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren: Wenn das Studium eine Aus-, Fortbildung oder Umschulung darstellt, können Studiengebühren und weitere Kosten für das Studium von der Steuer abgesetzt werden. So bekommen Sie einen Teil des Betrags ersetzt.

Alle Details und Tipps zu Ihren Möglichkeiten finden Sie in diesem Ratgeber der AK Wien.

Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher
Iris Schwarzenbacher, MSc. In der Arbeiterkammer Wien als Referentin in der Abteilung Bildungspolitik u.a. für den Bereich Hochschulpolitik zuständig.

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