Durch Corona sind viele Familien von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen und haben weniger Geld.
Für StipendienbezieherInnen besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, eine höhere Beihilfe zu bekommen!
Im Normalfall wird die Studienbeihilfe vom Elterneinkommen des Vorjahres berechnet. In Ausnahmefällen kann man aber einen Antrag auf Schätzung des Elterneinkommens für 2020 stellen und damit eine höhere Beihilfe bekommen. So eine Schätzung ist nur dann möglich, wenn das Jahreseinkommen 2020 mindestens 10 Prozent geringer ist als 2019 und die Eltern unselbstständig beschäftigt sind.
Wenn der Antrag auf Abänderung der Studienbeihilfe fristgerecht gestellt wurde, gilt die höhere Beihilfe ab dem Zeitpunkt, an dem auch die „alte“ Beihilfe gegolten hat, sonst gilt die Erhöhung mit dem Monat der Antragstellung.
Wer erstmals einen Antrag auf ein Stipendium stellt, sollte gleich darauf hinweisen, dass die Eltern weniger Einkommen haben. Dann kann die höhere Beihilfe gleich beim ersten Mal bezogen werden.
AK-Tipp: Wenn das Elterneinkommen heuer infolge Jobverlust oder Kurzarbeit geringer ausfällt, lohnt es sich, bei der Stipendienstelle einen Antrag auf Schätzung einzubringen!
Webtipp: www.stipendium.at