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Brutto oder Netto: Wie ist das bei der Studienförderung?

Karin Ortner
Karin Ortner
10. April 2024

Oft wird uns in der Beratung die Frage gestellt, wie „Einkommen“ im Sinne des Studienförderungsgesetzes gemeint ist: Brutto oder Netto?

Die Antwort lautet weder – noch. Auf der Seite der Stipendienstelle ist es folgendermaßen definiert:

„Beim Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes handelt es sich prinzipiell um das jährliche Bruttoeinkommen inklusive Sonderzahlungen abzüglich insgesamt einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge und weiterer Abzüge wie z. B.  Werbungskosten und Sonderausgaben laut Einkommensteuerbescheid“

Was ist Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes? Zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, die liegt bei 15.000 Euro im Jahr. Oder der Betrag den man als versicherungspflichtiges Einkommen nachweisen muss, um den Status der Selbsterhalter:in zu erhalten: Dieser liegt ab September 2024 bei 11.000 Euro. (Nach vier Jahren „Selbsterhalt“ kann man die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beantragen).

Zusammengefasst ist es also weder Brutto noch Netto, sondern Brutto abzüglich Sozialversicherung abzüglich Werbekosten bzw. Sonderausgaben.

Wie hoch ist das? Da hilft der Brutto / Netto Rechner der Arbeiterkammer: Online Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer

Und was ist der Unterschied zwischen Studienförderung und Stipendium? Keiner. Im Kontext des österreichischen Studienförderungssystems ist sowohl von Studienförderung,  von Studienbeihilfe als auch von Stipendium die Rede. Gemeint ist immer dasselbe.

Und kann ich überhaupt Studienförderung beziehen? Hier gibt der Stipendienrechner der AK Auskunft.

Für weitere Fragen steht die Stipendienstelle und  in OÖ die Bildungsberatung der AK gern zur Verfügung!

 

Karin Ortner
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