

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt trotz früherer Studienbeihilfe möglich?
Der Bezug einer Studienbeihilfe schließt eine spätere Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (Selbsterhalter:innenstipendium) seit der letzten Reform des Studienförderungsgesetzes nicht mehr aus. Allerdings ist zu beachten: Zeiten in denen gearbeitet, aber daneben Studienförderung bezogen wurde, zählen nicht