Die Studienförderung nach Selbsterhalt (früher Selbsterhalter:innenstipendium) ist eine wichtige Finanzierungsquelle für Studierende im zweiten Bildungsweg. Heuer wird es eine neue Studierendensozialerhebung geben, wir warten schon gespannt auf die Ergebnisse. Eine wichtige Änderung heuer ab Herbst nehmen wir zum Anlass, wieder einmal ganz generell über dieses Stipendium zu informieren:
Bisher war um den Status der Selbsterhalter:in zu bekommen, pro Jahr ein Einkommen von 8.580 Euro nachzuweisen (Brutto minus Sozialversicherung und Werbekostenpauschale), ab September 2024 liegt dieser Betrag bei 11.000 Euro pro Jahr. Für die gesamten vier Jahre müssen also fast 10.000 Euro mehr nachgewiesen werden!
Was sind die generellen Voraussetzungen für Stipendium nach Selbsterhalt:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt im Sinne des Studienförderungsgesetzes
- Noch kein abgeschlossenes Studium an einer der förderbaren Einrichtungen
- Studienbeginn vor Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze (33 Jahre bis maximal 38 Jahre)
- Günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes
- Maximal 2-maliger Studienwechsel nach spätestens dem 2. Semester
Die Höhe:
Studierende unter 27 Jahre: 943 Euro
Studierende über 27 Jahre: 977 Euro
Zuschlag für Studierende mit Kind: 137 Euro
Verringern kann sich die Stipendienhöhe durch:
- zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartner:in bzw. der Eingetragenen Partner:in bzw. der geschiedenen Partner:in / Ehegatt:in
- etwaige Eigenleistungen der Studierenden
Alle Details finden sich hier:
Ob Anspruch auf Studienförderung besteht, lässt sich mit dem Stipendienrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich feststellen.