Die Arbeiterkammer hat es zuletzt in der Vorwoche gefordert, heute Mittwoch wurde es im Ministerrat beschlossen: Die Zuverdienstgrenze für Studienförderung wird auf Euro 15.000 erhöht. Erst im September wurde die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe von Euro 10.000 auf Euro 15.000 erhöht, die entsprechende Erhöhung auch bei der Studienbeihilfe ist eine wichtige und richtige Folgemaßnahme. Diese Maßnahme soll – ebenso wie bei der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe – rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gelten. Studierende können nun also Euro 15.000 im Kalenderjahr dazuverdienen ohne dass eine der beiden wichtigsten Förderungen gekürzt wird.
Unter den Euro 15.000 ist in beiden Fällen der Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale zu verstehen. Während bei der Studienförderung jedoch vom gesamten Jahreseinkommen ausgegangen wird, wird für die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe das 13. und 14. Gehalt nicht berücksichtigt.
Wichtig für sogenannte SelbsterhalterInnen in der Studienförderung: Wer schon mindestens vier Jahre berufstätig ist, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Studienförderung beantragen, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. Durch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze kann man demnach brutto fast Euro 18.000 im Jahr verdienen. Dadurch habe einige berufstätige Studierende nun neu die Möglichkeit, Studienförderung zu beziehen.
Ob Anspruch auf Studienförderung besteht, lässt sich ganz einfach und unkompliziert mit dem Online-Stipendienrechner der Arbeiterkammer herausfinden: www.stipendienrechner.at (Achtung: Die erhöhte Zuverdienstgrenze kann dort erst ab Geltung der Erhöhung abgebildet werden).
Doch so wichtig eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist, löst sie doch nicht alle Probleme, im Gegenteil. Die Arbeiterkammer fordert daher die Ausdehnung des BezieherInnenkreises, eine Anhebung des Bezugsalters sowie eine automatische Inflationsanpassung.