Die umfangreiche Erhöhung und Ausweitung der Studienförderung ab September 2017 hätte für mehrere hundert angehende BezieherInnen von SelbsterhalterInnenstipendium einen äußerst unerfreulichen Nebeneffekt: Hatten sie ursprünglich von der zuständigen Behörde gemäß geltender Rechtslage zugesichert bekommen, dass der Einkommens-Nachweis von Euro 7.272 jährlich über vier Jahre ausreicht um SelbsterhalterInnenstipendium zu beziehen, sind es gemäß der nun beschlossenen Reform plötzlich Euro 8.580, die nachgewiesen werden müssen.
Eine böse Überraschung für jene, die fix damit gerechnet haben, aber die neue Einkommensgrenze nicht erreichen. SPÖ und ÖVP haben daher nun – nicht zuletzt auch aufgrund der Informationen der Arbeiterkammer – einen Änderungsantrag einbracht, der beim nächsten Budgetausschuss am 13. September beschlossen werden soll.
In der Parlamentskorrespondenz heißt es dazu unter anderem:
„Da das erforderliche Einkommen nun ebenfalls auf 8.580 € pro Jahr angehoben wurde, will die Koalition nun eine Vorkehrung für jene Personen treffen, die auf den Erwerb des Stipendiums gezählt haben und nun die Grenze nicht erreichen. Demnach sollen die höheren Anforderungen erst für das Studienjahr 2018/2019 gelten. Gabriele Tamandl (V) und Kai Jan Krainer (S) wollen damit eine Zuerkennung für jene 300 StudentInnen sicherstellen, die bereits schriftlich über ihren Anspruch informiert wurden und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen können“
Für das Studienjahr 2017/18 wird also aller Voraussicht nach noch die alte Grenze von 7.272 gelten.
Sobald die Änderung beschlossen wurde, wird es hier auf diesem Blog nachzulesen sein.