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Möglichkeiten abseits des Selbsterhalterstipendiums: Teil 1 Bildungsteilzeit

Karin Ortner
Karin Ortner
27. Mai 2022

Ab Herbst wird die Altersgrenze für das SelbsterhalterInnenstipendium auf 38 Jahre erhöht, deutlich mehr berufstätige Studierende sollten dann in den Genuss dieser Förderung kommen. Trotzdem ist der Informationsbedarf nach Möglichkeiten abseits der Studienförderung enorm, sei es weil das Stipendium aufgrund anderer Voraussetzungen als der Altersgrenze nicht bezogen werden kann, man trotz Erhöhung an der Altersgrenze scheitert oder man nach Kombinationslösungen sucht: Bildungsteilzeit, Bildungskarenz und Studienabschluss-Stipendium sind sinnvolle und teilweise noch zu wenig bekannte Möglichkeiten, Studium und Beruf unter einen Hut zu kriegen. Dieser Blog widmet sich daher in einer Mini-Serie in den nächsten Beiträgen den oben erwähnten Instrumenten, beginnend mit der Bildungsteilzeit:

Warum ist die Bildungsteilzeit interessant?

Man kann (mit Zustimmung der Arbeitgeberin) die Arbeitszeit reduzieren und hat daher mehr Zeit für´s Studium. Der Verdienstentfall wird teilweise kompensiert durch das Bildungsteilzeitgeld des AMS.

Wie sieht das genau aus?

Neben dem Entgelt aus dem stundenreduzierten Arbeitsverhältnis erhalten Arbeitnehmerinnen während der Bildungsteilzeit vom Arbeitsmarktservice ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 0,86 Euro täglich (Wert 2022) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird. Im Falle einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von beispielsweise 40 auf 20 Stunden wird Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 516 Euro im Monat ausbezahlt: 0,86 Euro x 20 Stunden x 30 Tage im Monat = 516 Euro

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Mindestens 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bei der selben ArbeitgeberIn
  • Einverständnis zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn
  • ArbeitnehmerIn erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
  • Reduktion der Arbeitszeit von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent
  • Während der Bildungsteilzeit muss eine Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden in der Woche und ein monatliches Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 Euro) vorliegen
  • Die Dauer der Bildungsteilzeit muss mindestens 4 Monate und darf maximal 2 Jahre betragen
  • Die Aus- und Weiterbildung beträgt wöchentlich mindestens 10 Unterrichtseinheiten; Lern- und Übungszeiten können dabei Berücksichtigung finden.
    Im Falle eines Hochschulstudiums ist am Ende jedes Semesters der Nachweis über die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 ECTS beziehungsweise 2 Semesterwochenstunden zu erbringen.
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung
  • Antragstellung am Arbeitsmarktservice

Wo gibt´s mehr Infos?

Sämtliche Infos zur Bildungsteilzeit finden sich hier auf der Seite der Arbeiterkammer Oberösterreich.  Die AK Oberösterreich steht ihren Mitgliedern auch gern telefonisch, persönlich oder per Videoberatung für Anfragen zur Verfügung: Bildungsberatung | Arbeiterkammer Oberösterreich

 

Karin Ortner
Karin Ortner

1 Gedanke zu „Möglichkeiten abseits des Selbsterhalterstipendiums: Teil 1 Bildungsteilzeit“

  1. Ich muss leider sagen, dass mir nichts davon etwas bringt. Ich brauche jeden Cent meines Gehalts (ich bräuchte einen Nebenjob, bin aber chronisch krank und es kommen auch persönliche Gründe dazu, dass ich zwar einen vollen Arbeitsplatz bewältige, sich aber kein Nebenjob ausgeht, wenn sich überhaupt ein passender findet) und muss daher schauen, dass ich alle meine Bildungsmaßnahmen, auch mein MA-Studium im Prüfungsstadium, neben meinem Vollzeitjob erledige. Vom Arbeitgeber würde ich sicher mindestens einen Arbeitstag gut und gerne dafür bekommen. Und mir sind Fälle bekannt, wo es aus irgendwelchen Gründen kein Geld gegeben hat. Ich kann derartige Vergünstigungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn mir der volle Verdienstentgang ersetzt wird und da bin ich sicher nicht die einzige.

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