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Die Studienförderung wird vom Kopf auf die Füße gestellt

Karin Ortner
Karin Ortner
5. Mai 2022

Lang erwartet, nun ist sie da: Die Studienförderungsrechtsnovelle.  Was ändert sich? Anbei eine Auflistung der wesentlichsten Änderungen laut Gesetzesentwurf.

Die Berechnungsmethode wird völlig umgestellt: Wurde bisher vom Höchststipendium ausgegangen und davon die entsprechenden Posten abgezogen, wird die Berechnung nun sozusagen vom Kopf auf die Füße gestellt: Es soll einen Grundbetrag geben, hinzu kommen gegebenenfalls einzelne Beträge im Modulsystem. Was das im Ergebnis heißt? Die Studienförderung soll erhöht werden und zwar um 8,5 Prozent bis 12 Prozent. Für SelbsterhalterInnen etwa auf max. 923 Euro. Das neue Modulsystem führt außerdem zu einer Entkoppelung von Familienbeihilfe und Studienförderung.

Das Elterneinkommen bei der konventionellen Studienförderung wird in Form des zumutbaren elterlichen Unterhalts abgezogen. Die Einkommensgrenzen dafür werden durch die Novelle um durchschnittlich 9,3% angehoben. Die Zuverdienstgrenze für das eigene Einkommen bleibt mit 15.000 Euro hingegen unverändert.

Das leidige Thema automatische Indexanpassung: Sie fehlt auch in dieser Novelle. In den Erläuterungen ist zu lesen, dass die Inflation durch die vorgeschlagene Erhöhung nur ANNÄHERND abgedeckt werden wird.  Weder wurde die Inflation seit der letzten Novelle 2017 also abgedeckt noch steht fest, wann sie das nächste Mal angepasst werden wird. 

Positiv auswirken auf die Lebensrealität berufstätiger Studierender wird sich sicherlich die geplante Erhöhung der Altersgrenze von 30 auf 33 bzw. von 35 auf 38 Jahre. Und noch eine Änderung, die den Bezug vom SelbsterhalterInnenstipendium einfacher ermöglichen soll: Für Studierende die in der Vergangenheit bereits inskribiert waren, soll der Zugang erleichtert werden.

Problematisch ist hingegen der Entstehungsprozess dieser Novelle: Der als Initiativantrag eingebrachte Gesetzesentwurf wurde diese Woche bereits vom Wissenschaftsausschuss beschlossen, obwohl die (verkürzte) Begutachtungsfrist noch bis 9. Mai läuft. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen übrigens bereits im September.

Weitere Details folgen in Kürze!

 

Karin Ortner
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