Bildungskosten abschreiben

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
18. Mai 2022

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde, Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Als solche gelten:

> Beruflich veranlasste Reisekosten

Kosten für Dienstreisen und Fahrten zu einer beruflichen Fortbildung

> Digitale Arbeits­mittel

Absetzbar sind Kosten von digitalen Arbeitsmitteln (etwa Computer oder Drucker)

> Fachliteratur

Ausgaben für Fachbücher (bzw. elektronische Datenträger)

> Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Führerschein, Internet, Nächtigungsgeld, Sprachkurs, Studium, Taggeld, Rückzahlung von Ausbildungskosten.

> Home-Office: ergonomisch geeignetes Mobiliar

Home-Office-Kosten für ergonomische Büromöbel, zum Beispiel Schreibtisch, Büro­sessel oder Beleuchtung können steuerlich geltend gemacht werden.

 

Konkret können die nachfolgenden Kosten im Zusammenhang mit einem Studium abgeschrieben werden:

  • Studienbeiträge, Kurskosten
  • Aufwendungen für Unterlagen / Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige Computerkosten)
  • Fahrtkosten
  • Diäten
  • Nächtigungskosten

Hinweis: Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.

Infos dazu gibt’s bei der Lohnsteuerberatung der AK unter der Nr. 050/6906-1603 und unter Bildungskosten abschreiben | Arbeiterkammer Oberösterreich

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2 Gedanken zu „Bildungskosten abschreiben“

  1. Sehr geehrte Frau Leonhartsberger-Ledl,

    herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

    Ich hätte eine Frage:
    Kann man die Ausbildungskosten, wenn man über 5 Jahre monatliche Raten gezahlt hat, auch am Ende der Ausbildung 2024 auf einmal absetzen?

    Realität: Start der Ausbildung September 2018 – Ende Februar 2024, monatliche Zahlungen € 320,-.
    Von Beginn an Anstellung neben Ausbildung, ab Mai 2024 Selbständigkeit und Anstellung.

    Oder muss man die vergangenen Jahre noch einmal korrigieren?

    Herzlichen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Doris Dvorak

    Antworten
    • Hallo Frau Dvorak, die Detailfrage zur Arbeitnehmer:innenveranlagung können Ihnen gerne meine Kolleg:innen der Abteilung Lohnsteuer beantworten! Entweder per mail unter lohnsteuerberatung@akooe.at oder telefonisch unter der Nr. 050/6906-1603. Alles Gute und liebe Grüße! Astrid Leonhartsberger-Ledl

      Antworten

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