An dieser Stelle haben wir ja bereits öfter über die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit berichtet. Aber wie sieht das eigentlich genau aus mit dem Erfolgs- bzw. Leistungsnachweis in der Bildungskarenz?
Spätestens, wenn die Bildungskarenz bereits mit dem Dienstgeber vereinbart ist, gilt es über das zu erbringende Stundenausmaß nachzudenken.
Das Arbeitsmarktservice (AMS), das in der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld auszahlt, verlangt Erfolgsnachweise. Und zwar am Ende eines Semesters bzw. wenn man nicht zu Semesterbeginn einsteigt, 6 Monate nach Studienbeginn.
(Tipp: das Weiterbildungsgeld kann man online mit dem AMS-Arbeitslosengeldrechner ermitteln!)
Wird während der Bildungskarenz einem Studium nachgegangen, muss also nach jedem Semester (bzw. 6 Monaten) ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden bzw. im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten erbracht werden. (Wer sich übrigens genauer mit dem Thema ECTS beschäftigen möchte, findet hilfreiche Infos auf help.gv.at )
Alternativ kann auch ein anderer Erfolgsnachweis (wie beispielsweise Ablegung der Diplomprüfung oder des Rigorosums oder Bestätigung des Fortschrittes und des zu erwartenden positiven Abschlusses einer Diplomarbeit oder einer sonstigen Abschlussarbeit) erbracht werden. Hierzu benötigt man (für das AMS) eine schriftliche Bestätigung der Universität bzw. der Prüfungsabteilung.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird vom AMS im zweiten Semester kein Weiterbildungsgeld ausbezahlt!
Weitere Infos über die Bildungskarenz sind auf unserer website zu finden.