16 ECTS im Jahr oder Rausschmiss?
Laut APA-Information soll die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) eine massive Verschärfung der Studienbedingungen bringen. Demnach müssen Studierende künftig eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr erbringen, ansonsten erlischt ihre Zulassung. Der Nachweis soll das ganze