
Studierende mit Erwerbstätigkeit stellen schon lange die Mehrheit an den Universitäten.
Drei Viertel aller Studierenden an der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU) sind berufstätig – deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Dementsprechend haben sie es noch schwerer, Studium, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen.
Angebote für Berufstätige an der JKU Linz
Generell gilt für Studien an der JKU folgendes: bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltung an der JKU erfolgt die Zuteilung nach sogenannten Vorrangzahlen und eine Besonderheit ist hier der sogenannte Teilzeitbonus
Ein Teilzeitbonus ergibt sich aus der Einschränkung des maximalen Studienausmaßes und ermöglicht eine bevorzugte Zuteilung zu Lehrveranstaltungen.
Der Teilzeitbonus ermittelt sich wie folgt:
- Beschränkung auf 10 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 3
- Beschränkung auf 20 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 2
- Beschränkung auf 30 ECTS-Credits: Teilzeitbonus = 1
- Keine Beschränkung – Vollzeitstudium: Teilzeitbonus = 0
Bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (über KUSSS) gibt man also das angestrebte bzw. mögliche Studienausmaß an. Wenn z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit eine Einschränkung des maximalen Studienausmaßes vorliegt, erfolgt eine begünstigte Zuteilung zu Lehrveranstaltungen.
An der JKU Linz ist für Berufstätige besonders das Multimedia-Studium der Rechtswissenschaften hervorzuheben. Dieses Studium startet mit einer Präsenzphase, danach nehmen die Studierenden an den Lehrveranstaltungen über Internet teil, mündliche Prüfungen können über Konfernzschaltungen absvolviert werden.
Berufsbegleitende Angebote der Fachhochschulen
An den Fachhochschulen in OÖ sind derzeit 23 Studiengänge in den Bereichen Management, IT, Technik, Umwelt und Soziales berufsbegleitend organisiert. Das bedeutet, Lehrveranstaltungen werden abends, freitags ab 14 Uhr, samstags sowie geblockt angeboten. E-Learning-Tools unterstützen flexibles Lernen.
Förderungen für Berufstätige
Unterstützungsmöglichkeiten bieten sich (bei Erfüllen der Voraussetzungen) durch
- das Studienabschluss-Stipendium: bei der zuständigen Stipendienstelle zu beantragen
- die Bildungskarenz: beim zuständigen Arbeitsmarktservice zu beantragen; Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich
- und die Bildungsteilzeit: ebenfalls beim Arbeitsmarktservice mit der Zustimmung des Arbeitgebers zu beantragen.