

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Du überlegst ein Studium zu starten und warst mindestens 4 Jahre berufstätig? Dann kann ein Anspruch auf Studienbeihilfe nach Selbsterhalt vorliegen. Studierende sind Selbsterhalter:innen, wenn sie mindestens 4 Jahre (48 Monate) vor dem Bezug der