Familienbeihilfe für Studierende
Grundsätzlich hat ein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 18. Geburtstag. Ein Familienbeihilfenbezug kann darüber hinaus bis zum 24. Geburtstag erfolgen: Wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet. Für die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und