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Antragsfrist für das laufende Semester endet

Patrick Baumann
Patrick Baumann
6. Mai 2024

Die Antragsfrist für das aktuelle Sommersemester endet mit 15. Mai. Wenn der Antrag in diesem Semester noch bis 15. Mai gestellt wird, dann wird die Studienbeihilfe von Feber weg ausbezahlt. Wird der Antrag später gestellt, wird die Studienbeihilfe ab dem Monat der Antragstellung ausbezahlt (bei Antragstellung im Juni, wird ab Juni ausbezahlt).

Achtung! Es ist das letzte Semester, in dem der Antrag auf eine Studienbeihilfe nach Selbsterhalt mit einem jährlichen Einkommen von € 8.580.– nach mindestens 4 Jahren möglich ist. Ab September (Wintersemester) steigt der Selbsterhalt nach mindestens 4 Jahren auf jährlich € 11.000,–.

Mehr Informationen gibt es in der für Sie zuständigen Stipendienstelle oder in der AK Bildungs- und Berufsberatung Ihres Bundeslandes.

Patrick Baumann
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