Wohnbeihilfe in Innsbruck und Tirol

Patrick Baumann
Patrick Baumann
29. Januar 2024

In Tirol gibt es mitunter die höchsten Immobilienpreise und Mieten von ganz Österreich. Deshalb ist es wichtig als Student:in genau Bescheid zu wissen, welche Unterstützungen es beim Wohnen gibt.

In diesem Beitrag will ich über die Möglichkeiten der Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe informieren. Diese stellen jeweils einen monatlichen Zuschuss bei Erfüllung sozialer Kriterien dar und sind nach Einkommen gestaffelt.

Mietzinsbeihilfe in Innsbruck

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Wohnen in einer frei finanzierten Wohnung (keine Mietverträge für Einzelzimmer und im Wohnheim)
  • Sie sind Hauptmieter oder gleichberechtigter Mieter (kein Untermietvertrag)
  • Mindestalter 18
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren durchgehend in Innsbruck oder nachweislich 15 Jahre Hauptwohnsitz in Innsbruck mit Unterbrechungen.
  • Für Nicht EU-Bürger:innen 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Tirol und mindestens 2 Jahre Hauptwohnsitz in Innsbruck

Benötigte Unterlagen (in Kopie):

  • Mietvertrag (nur bei Erstantrag, Wohnungswechsel, oder neuem Mietvertrag)
  • Meldezettel (nur bei Erstantrag, Wohnungswechsel)
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Mietenbestätigung (vom Vermieter oder Hausverwalter)
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • Einzahlungsbeleg/Kontoauszug der Miete (+ )

Bei Zutreffen:

  • Lohnzettel über Beschäftigung, Ferialarbeit, etc.
  • Stipendium (Hier kann das Jahreszwölftel der Einkommen der Eltern berücksichtigt werden)
  • Waisenrente
  • Mitbewohnerwechsel sind unverzüglich zu melden und der Meldezettel, das aktuelle Studienblatt und der Einkommensnachweis der Eltern des neuen Mitbewohners sind bei der Mietzinsbeihilfenstelle einzureichen.

Die angeführten Unterlagen müssen von allen Bewohner:innen eingereicht werden.

Hier geht’s zum Antrag.

Wie definiert sich einen Student:innen- Wohngemeinschaft (WG)?

  • Eine Student:innen-WG liegt vor, wenn in einer gemieteten Wohnung mit Mietvertrag für die gesamte Wohnung (keine Einzelzimmermietverträge) ausschließlich StudentInnen, volljährige SchülerInnen und Lehrlinge wohnen.
  • Eine gemischte WG, in der auch Erwerbstätige wohnen, bekommen im Regelfall keine Beihilfe. In einem solchen Fall müssten alle Einkommen, auch die der Nebentätigkeiten zusammengerechnet werden. In den allermeisten Fällen ist dann das Gesamteinkommen zu hoch.
  • Wenn ein/e Student:in der WG sein/ihr Studium während laufender Beihilfe beendet und erwerbstätig wird, kann die Beihilfe noch bis Ende der einjährigen Laufzeit, reduziert um diese eine Person, weitergewährt werden.

Können Studierende kurzfristig ins Ausland gehen, ohne die Beihilfe zu verlieren?

Ein maximal halbjähriger Auslandsaufenthalt von Studierenden (Erasmus-Semester) unterbricht die Beihilfengewährung nicht. Die betreffende Person muss an der Beihilfenadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet bleiben.

Müssen alle Studierende den Hauptwohnsitz in Innsbruck haben?

Nein, nur der/die Antragsteller:in muss ihn haben. Student:innen mit Nebenwohnsitz bekommen allerdings keine Beihilfe.

Wohnbeihilfe Land Tirol

Wohnbeihilfe kann bei Wohnbaugeförderten Objekten beantragt werden. Hier geht’s zum Antrag.

Weitere Informationen zum Thema Wohnen gibt’s in dieser Broschüre der AK Tirol.

 

Patrick Baumann
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