Studienabschluss-Stipendium (SAS)

Patrick Baumann
Patrick Baumann
4. März 2024

Immer wieder können unvorhersehbare Situationen im Leben eintreten, auch während des Studiums. Da kann ganz schnell passieren, dass sich das Studium aus diversen Gründen hintanstellen muss, wie wir aus der Befragung der Studierenden aus dem Jahr 2023 wissen.

Wenn sich Studierende kurz vor Abschluss des Studiums befinden und folgende Voraussetzungen erfüllen, kann über das Studienabschlussstipendium nachgedacht werden:

  • in den letzten 4 Jahren mindestens 3 Jahre Halbbeschäftigt gewesen
  • Wenn sich Studierende an einer Universität in den letzten Zügen des Studiums befinden und nur mehr die Abschlussarbeit zu vollenden und dazu maximal noch 20 ECTS offen sind. Für Studierende an Fachhochschulen oder pädagogischen Hochschulen zählen hier die letzten beiden Semester.
  • Es darf noch kein Studium abgeschlossen sein, außer es handelt sich um ein Masterstudium nach dem Bachelor (Doktoratsstudien werden nicht gefördert).
  • Die Altersgrenze beträgt 41 Jahre
  • Für die Dauer des Bezuges muss die Berufstätigkeit aufgegeben werden
  • In den letzten 4 Jahren darf kein Bezug einer Studienbeihilfe vorliegen.
  • Im Gegensatz zur Studienbeihilfe und Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist egal, wie lange das Studium dauert.

Das Studienabschlussstipendium ist nicht an Antragsfristen gebunden und wird von den Studierenden selbst bestimmt, wann es starten soll. Die Dauer beträgt maximal 18 Monate und endet mit dem Studienabschluss.

Die Höhe des Studienabschlussstipendiums beträgt zwischen € 741 ,– und € 1.270 ,– monatlich. Die Berechnung richtet sich an das Einkommen des vorhergehenden Kalenderjahres. Wenn eine Studienbeitragspflicht besteht, kann diese in Form eines Studienzuschusses bis zu einer Höhe von € 363,60 ,– refundiert werden.

Achtung!

  • Der Studienabschluss muss spätestens 12 Monate nach der letzten Auszahlung des Studienabschlussstipendiums nachgewiesen werden!
  • Das Studienabschluss-Stipendium wird nur 1-mal gewährt!
  • Wenn Sie Kosten für die Kinderbetreuung nachweisen, können Sie eine Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung bekommen. Ansonsten sind keine weiteren Zuschüsse vorgesehen.

 

Patrick Baumann
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