Eine Person klettert eine Treppe hinauf. Am oberen Ende leuchtet eine Glühbirne.
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Weiterbildung an der Hochschule – aber wie?

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Dora Jandl
22. Mai 2024

Egal ob nach einem bereits abgeschlossenen Studium oder ohne bisherige Erfahrung an einer Hochschule: Für die eigene Weiterbildung gibt es an Hochschulen in Österreich verschiedene Möglichkeiten. Einen Überblick darüber gibt es in diesem Artikel.

Allgemeine Weiterbildung in einem Universitäts- oder FH-Lehrgang: Bachelor/Master of Continuing Education

Hierbei handelt es sich um sogenannte außerordentliche Studien, für die andere Regelungen gelten, als für ordentliche Studien. So können bspw. außerordentliche Studierende keine Studienbeihilfe beziehen. Ab dem kommenden Studienjahr ist für die Zulassung zu außerordentlichen Bachelorstudien keine Matura oder Studienberechtigungsprüfung mehr gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen dürfen die Hochschulen individuelle Aufnahmekriterien in den Studienplänen festhalten. Wie das genau aussehen wird, ist noch unklar. Sobald wir dazu mehr wissen, wird es dazu Infos hier auf dem Blog geben! Für die Zulassung zu Masterstudien ist der Abschluss eines Bachelorstudiums sowie der Nachweis über mehrjährige Berufserfahrung vorgeschrieben.

Diese Lehrgänge umfassen 180 ECTS im Bachelor und 120 ECTS im Master. In Ausnahmefällen können Masterprogramme auch kürzer sein. Die Höhe des Lehrgangsbeitrags ist von der Hochschule festzusetzen.

Die Lehrgänge schließen mit einem Bachelor/Master of Arts (Continuing Education), Bachelor/Master of Science (Continuing Education) oder Bachelor/Master of Engineering (Continuing Education) ab.

Spezifische Weiterbildung an einer Universität oder FH in Recht oder Wirtschaft: Master of Laws (LLM) bzw. Master of Business Administration (MBA) / Executive Master of Business Administration (EMBA)

Auch hier handelt es sich um außerordentliche Studien, für die in der Zulassung die gleichen Regelungen gelten, wie für andere außerordentliche Studien. Eine Ausnahme bildet der Executive Master of Business Administration: Hier kann die Hochschule auch nur einschlägige berufliche Vorerfahrung als Zulassungskriterium festlegen, sofern es international vergleichbare Studien und Zulassungen gibt.

MBA- und EMBA-Lehrgänge müssen hingegen jedenfalls 120 ECTS umfassen, während LLM-Lehrgänge in Ausnahmefällen auch kürzer sein können. Die Höhe des Lehrgangsbeitrags ist von der Hochschule festzusetzen.

Berufliche Höherqualifizierung an einer Universität oder FH: Bachelor/Master Professional

Auch hier handelt es sich um außerordentliche Studien. Für die Zulassung zu einem Bachelorlehrgang gilt hier die Voraussetzung einer einschlägigen beruflichen Qualifikation bzw. mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Bei einem Masterlehrgang sind sowohl Berufsqualifikation/-erfahrung sowie der Abschluss eines Bachelorstudiums Voraussetzung zur Zulassung.

Diese Lehrgänge umfassen 180 ECTS im Bachelor und 120 ECTS im Master. In Ausnahmefällen können Masterprogramme auch kürzer sein. Die Höhe des Lehrgangsbeitrags ist von der Hochschule festzusetzen.

Diese Lehrgänge schließen mit einem Bachelor/Master Professional ab.

Der Unterschied zu den oben genannten Lehrgängen liegt hier in ihrer Organisationsform: Bei diesen Lehrgängen ist vorausgesetzt, dass sie von einer Hochschule gemeinsam mit einem außerhochschulischen Rechtsträger, bspw. einem Unternehmen, angeboten werden.

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