2024 ist es wieder soweit. Die Arbeitnehmer:innen in Österreich wählen ihre Interessenvertretung. Das Besondere an der AK-Wahl? Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen (über der Geringfügigkeitsgrenze) unabhängig von ihrer Staatsbürger:innenschaft! Auch Studierende, die erwerbstätig sind, sind wahlberechtigt. Wann, wie und warum Du wählen kannst, erfährst du hier.
Was wird gewählt?
In jedem Bundesland gibt es eine AK-Vollversammlung. Bei der AK-Wahl treten alle fünf Jahre verschiedene Fraktionen zur Wahl an. Das Wahlergebnis bestimmt die Sitze in der Vollversammlung, sozusagen dem Parlament der Arbeitnehmer:innen.
Warum soll ich wählen gehen?
Weil nur eine starke AK deine Rechte mit aller Kraft durchsetzt.
Und weil Du damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer (AK) für die nächsten 5 Jahre mitbestimmst. Nutze also deine Stimme und geh wählen – je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Je stärker die AK ist, desto besser können wir für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen und berufstätigen Studierenden kämpfen.
Wann wird gewählt?
Die AK-Wahl findet in jedem Bundesland einzeln statt. Wahlberechtigt bist du in dem Bundesland, in dem du arbeitest. Die genauen Wahlzeiträume findest du hier: AK Wahl in meinem Bundesland | Arbeiterkammer
Und wie funktioniert das genau?
Du kannst entweder direkt in deinem Betrieb wählen oder du bekommst per Post eine Wahlkarte nach Hause. Genauere Infos erhältst du rechtzeitig postalisch von der Arbeiterkammer in deinem Bundesland!