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Kein Anspruch auf Studienförderung?

Karin Ortner
Karin Ortner
29. November 2023
ACHTUNG
Studienförderung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn Sie noch kein Studium absolviert haben (Anspruch für ein Masterstudium besteht trotz abgeschlossenem Bachelorstudium, wenn es spätestens 30 Monate nach Abschluss des Bachelorstudiums begonnen wird und die vorgesehene Studienzeit im Bachelorstudium max. drei Semester überschritten wurde). Bitte beachten Sie weiters, dass ein abgebrochenes Studium, das länger als zwei Semester betrieben wurde, zu einem (vorübergehenden) Anspruchsverlust führen kann.
Stipendienrechner  Wir haben unseren Stipendienrechner angepasst, weil es in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Fälle bei uns in der Beratung gegeben hat, bei denen angehende Studierende einen negativen Studienbeihilfenbescheid bekommen haben und buchstäblich aus allen Wolken gefallen sind. Sie hatten fix mit Stipendium nach Selbsterhalt gerechnet und erst nach Vorliegen des negativen Bescheids wurde ihnen bewusst, dass eine lang zurückliegende Inskription in einem Studium, für das sie niemals Stipendium bekommen haben, ihnen nun den Bezug verunmöglicht.  Und auch ein beendetes Bachelor-Studium lässt Studienförderung für ein Masterstudium nur unter sehr engen Voraussetzungen zu.
Berufstätige, die ein Studium beginnen wollen, sollten bezüglich Stipendienbezug nicht bestraft werden, falls sie vor Jahren schon einmal ohne Stipendienbezug inskribiert waren. Viele von ihnen wissen gar nicht, dass es diese Regelung gibt und rechnen fix mit dem Bezug des Stipendiums nach Selbsterhalt. Hier besteht Diskussions- und Änderungsbedarf.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellt nicht nur den Stipendienrechner zur Verfügung, sondern bietet für Oberösterreicher:innen auch Beratungen an: Bildungsberatung. Wenn Sie betroffen sind von obiger Regelung, nehmen Sie am besten direkt mit der Stipendienstelle  Kontakt auf.

Karin Ortner
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