Foto: pixabay.com

Studienabschluss-Stipendium fürs Masterstudium?

Karin Ortner
Karin Ortner
20. Oktober 2023

Manchmal kommen Ratsuchende mit kniffligen Fragen zu uns in die Beratung, bei denen die unterschiedlichen Möglichkeiten nicht immer auf der Hand liegen. Für die Betroffenen macht es aber einen großen Unterschied, manchmal zwischen Studieren und nicht Studieren.

So auch in diesem Fall:  Eine Frau, 37, hat berufsbegleitend ihr Bachelor Studium absolviert. Drei Jahre nach Abschluss möchte sie nun eventuell das passende Masterstudium beginnen. Kann sie Förderungen in Anspruch nehmen?

Bildungskarenz: Wenn die Voraussetzungen für Bildungskarenz erfüllt sind,  kann sie an einem der beiden Jahre die das Masterstudium dauert,  in Bildungskarenz gehen. Nimmt sie die Bildungskarenz in Modulen, etwa keine Karenzierung  von Juli bis einschl. September ,  kann sie zwei volle Semester und drei Monate im 3. Semester Weiterbildungsgeld beziehen.

Stipendium nach Selbsterhalt: Da sie zwischen Bachelorstudium und Beginn Masterstudium mehr als 30 Monate pausiert hat, kommt die Studienförderung nicht in Frage.

Was ist mit dem Studienabschluss-Stipendium, gilt hier diese 30-Monate-Frist auch? Nein! Wenn sie die Voraussetzungen für dieses Stipendium erfüllt, kann sie diese Förderung in Anspruch nehmen.  Was heißt das für sie? Sie kann für einen Zeitraum von 6 bis 18 Monate monatlich maximal 1270 Euro Studienabschluss-Stipendium beziehen.

 

Karin Ortner
Karin Ortner

Schreibe einen Kommentar