Papierschiffchen aus Geld

Jetzt Studienbeihilfe beantragen!

Dora Jandl
Dora Jandl
16. Oktober 2023

Das Semester hat wieder begonnen und viele Studierende stehen leider wieder vor der Frage, wie sich die Ausgaben für Bücher, Kopien oder sogar einen neuen Laptop neben Miete, Essen, Öffis etc. ausgehen soll. Um vor allem die Studierenden finanziell zu unterstützen, die nicht ausreichend von ihren Eltern finanziert werden können, gibt es in Österreich die Studienbeihilfe. Antrag stellen lohnt sich auf jeden Fall!

Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Wintersemester 2023/24 läuft noch bis zum 15. Dezember 2023. Die Antragstellung ist kostenlos und einfach auch online möglich. Bei Anträgen innerhalb dieser Frist wird im Fall der Bewilligung das Stipendium ab September rückwirkend ausbezahlt. Stellst du außerhalb dieser Frist einen Antrag, wird die Förderung bei Bewilligung ab dem Antragsdatum ausbezahlt.

Einkommen der Eltern und Familiengröße sind die wichtigsten Kriterien, ob Anspruch auf ein Stipendium besteht. Mit aufrechter Studienzulassung (Zulassung inkl. Bezahlung des ÖH-Beitrags und allfälliger Studiengebühren), kann das Stipendium beantragt werden. Nach dem zweiten Semester müssen Prüfungserfolge nachgewiesen werden, um eine Rückzahlung auszuschließen.

Die Höchststudienbeihilfe ist von verschiedenen Kriterien wie Wohnort oder Alter abhängig. Sie beträgt für Studierende unter 24 Jahren, die bei den Eltern wohnen, 335 Euro pro Monat; für jene über 24 Jahren 825 Euro pro Monat; über 27 Jahren maximal 855 Euro pro Monat. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kind, bei Behinderungen oder Studierende unter 24, die nicht zuhause wohnen. Abzüge gibt es für die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, Partner:innen oder der eigenen Erwerbsarbeit (siehe unten).

Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der „Mindeststudienzeit“ + 1 Toleranzsemester (bei Diplomstudien gibt es pro Studienabschnitt ein Toleranzsemester).

Dazuverdienen ist möglich, allerdings gibt es eine jährliche Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeitrag und Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale). Bei höherem Einkommen während des Beihilfenbezugs wird das Stipendium entsprechend gekürzt.

Alle Infos zu den Voraussetzungen, Leistungsnachweisen, Zuverdienstgrenzen und dem Antrag findest du auf der Seite der Studienbeihilfenbehörde: Studienbeihilfe – Stipendium.at

Außerdem findest du hier kurz zusammengefasst und übersichtlich ebenfalls alle wichtigen Infos: Stipendientipps für Berufstätige | Arbeiterkammer Wien

Die AK Oberösterreich bietet außerdem einen Stipendienrechner an, um herauszufinden, wie hoch die Beihilfe ungefähr sein wird. Die endgültige Berechnung wird jedoch durch die Studienbeihilfenbehörde vorgenommen! www.stipendienrechner.at

Dora Jandl
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