Für welche Studien kann eigentlich Studienförderung beantragt werden?
Anspruch haben prinzipiell ordentlich Studierende an
- einer österreichischen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität.
Wie kann man aber herausfinden, welche Bildungseinrichtungen genau dazu zählen?
Was sind beispielsweise akkreditierte Privatuniversitäten?
In Linz wären dies z.B. die Katholische Privatuniversität, die Anton Bruckner Universität, die Kunstuniversität. Manche Studien der Sigmund-Freud-Privatuniversität sind ebenfalls über die Studienbeihilfe förderbar.
Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen, mit denen eine Kooperation mit einer anerkannten postsekundären österreichischen Bildungseinrichtung besteht, können um eine Studienunterstützung ansuchen. Derzeit können Studienunterstützungen gewährt werden für die
- Fernuniversität in Hagen und
- HFH · Hamburger Fern-Hochschule
Ein äußerst hilfreiches Instrument ist die Online-Abfrage geförderter Studien nach Studienförderungsgesetz, die die Stipendienstelle anbietet:
Abfrage geförderter Studien – Stipendium.at
Mit Hilfe dieses Tools (gegliedert nach Studienort, Bildungseinrichtung und Studienrichtung) kann man geförderte Studien und die Anspruchsdauer abfragen.
Für Fragen rund um dieses Thema und v.a. was passiert, wenn keine Studienbeihilfe beantragt werden kann, steht die AK-Bildungsberatung wie immer gerne zur Verfügung.
Die Höhe der Studienförderung lässt sich übrigens mit dem AK-Stipendienrechner ermitteln.