Fälle aus der Beratung: Hannes geht in Bildungskarenz

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl
9. Juli 2023

Hannes ist Elektrotechniker. Nach erfolgreicher Beendigung seiner Lehre hat er mehrere Jahre gearbeitet und neben seinem Vollzeitjob die Berufsreifeprüfung abgeschlossen.

So stolz er darauf ist, so anstrengend waren diese Jahre auch für ihn. Es war ganz schön hart, Beruf, Weiterbildung und Privatleben unter einen Hut zu bringen.

Jetzt, wo der die Berufsreifeprüfung geschafft hat, überlegt er, ein Studium zu absolvieren, aber neben dem Job kann er sich das zeitlich nicht vorstellen.

In der Bildungsberatung erkundigt er sich über die Möglichkeit einer Bildungskarenz. Wenn sein Dienstgeber zustimmt, kann er sich bis zu einem Jahr Zeit für Weiterbildung verschaffen. Im Zeitraum der Bildungskarenz erhält er vom AMS ein Weiterbildungsgeld.

Was für Hannes neu ist: wenn ein Anspruch auf Stipendium nach Selbsterhalt besteht, kann der Bezug von Stipendium und Weiterbildungsgeld kombiniert werden (für max. 1 Jahr)! Allerdings gilt das Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz als Zuverdienst. Dieser Zuverdienst darf pro Jahr 15.000,- Euro betragen (Infos zur Zuverdienstgrenze und was passiert, wenn man über diese Grenze kommt, ist auf unserer website nachzulesen).

Sein Arbeitgeber unterstützt Hannes bei seinem Vorhaben und ist mit der Bildungskarenz einverstanden. Ab Herbst studiert Hannes an der Johannes-Kepler-Universität Elektronik und Informationstechnik. Nach dem Jahr der Bildungskarenz kann er weiterhin das Stipendium nach Selbsterhalt beziehen und sein jetziger Dienstgeber ist froh, wenn er – soweit es das Studium dann zulässt – in den Ferien bei ihm arbeitet und gegebenenfalls auch geringfügig beschäftigt ist.

Wir wünschen Hannes für sein Studium alles Gute!

Alle Infos zur Bildungskarenz und auch zur Bildungsteilzeit gibt’s wie immer bei der AK-Bildungsberatung.

 

 

Astrid Leonhartsberger-Ledl
Astrid Leonhartsberger-Ledl

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