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Achtung: Ab 9/2024 steigt das erforderliche jährliche Einkommen für Selbsterhalt-Status auf 11.000 Euro!

Karin Ortner
Karin Ortner
19. Juni 2023

Und warum ist das jetzt schon interessant?

Die Möglichkeit, das sogenannte Stipendium nach Selbsterhalt („SelbsterhalterInnenstipendium“) zu beziehen, ist in Österreich für viele Arbeitnehmer:innen der Weg zum Studienabschluss im zweiten Bildungsweg. Im Zuge der umfassenden Änderungen im Studienförderungssystem letztes Jahr – die eine generelle Erhöhung der Studienförderung mit sich brachte – wurden mit einer zweijährigen Übergangsphase auch die Beträge erhöht, die man verdienen musste, um den Status der / des Selbsterhalter:in zu bekommen. Zur Erinnerung: Man muss vier Jahre Selbsterhalt nachweisen um in den Genuss dieses Stipendiums zu kommen. Alle Details dazu finden sich hier.

Bisher und noch bis August 2024 ist ein jährliches Einkommen (im Wesentlichen brutto abzüglich Sozialversicherung) von Euro 8.580,– nachzuweisen. Ab September 2024 liegt dieser Betrag bei Euro 11.000,–

Wer also vor dem 1. September 2024 um Stipendium nach Selbsterhalt ansucht, muss nachweisen, dass sie / er vier Jahre lang mindestens Euro 8.580,– jährlich verdient hat, wer nach dem 1. September 2024 ansucht, muss Euro 11.000,– jährlich belegen.

„Einmal Selbsterhalter:in, immer Selbsterhalter:in“ Klingt gut, ist es auch: Wer also zum Beispiel Stipendium nach Selbsterhalt für die Studienberechtigungsprüfung von WS 2023/24 bezieht (hier gilt noch der alte Betrag von Euro 8.580,–), muss auch für das anschließende Studium (obwohl es erst im WS 24/25 beginnt) nicht den neuen höheren Betrag von 11.000,– nachweisen. Diese studierendenfreundliche Regelung wird nur dann aufgebrochen, wenn bei den folgenden Anträgen aufgrund der Altersgrenze mehr Selbsterhalt_Jahre zusätzlich nötig. In diesem Fall müssen für die Zusatzjahre die jeweils geltenden Kriterien eingehalten werden: Ab 9.2024 also der Nachweis von Euro 11.000,–

Ein anderes Beispiel:  Man startet zwar im Herbst 2023 mit Studium, die 4 Jahre Selbsterhalt sind im ersten Jahr jedoch noch nicht erfüllt. Ab Herbst 2024 würde dann SelbsterhalterInnenstipendium beantragt werden:
In diesem Fall gelten für alle 4 Jahre je Euro 11.000,– weil auf den Zeitpunkt des Stipendienantrags abgestellt wird und nicht auf den Zeitpunkt des Starts des Studiums.

Für die Planung des Stipendiums nach Selbsterhalt und des Studiums ist dies eine wichtige Änderung, denn ob man in die alte oder in die neue Regelung fällt, sind über die vier Jahre in Summe fast 10.000 Euro mehr, die nachgewiesen werden müssen.

Bei Rückfragen stehen die Bildungsberatung der Arbeiterkammer sowie die Stipendienstelle gern zur Verfügung.

 

 

Karin Ortner
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