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Rund 16% der Studierenden österreichweit beziehen Studienbeihilfe. Das könnten mehr sein!

Ursula Fehlinger
Ursula Fehlinger
29. Juni 2023

Es gibt viele Ursachen, warum kein Antrag gestellt wird. Die Überzeugung nichts zu bekommen, das Vorurteil, dass es zu kompliziert sei und die Sorge vor der Rückzahlungsverpflichtung sind wohl die häufigsten.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ist es wichtig zu prüfen, ob nicht doch eine Förderung möglich wäre. Gerade zu Beginn eines Studiums empfiehlt sich eine Antragstellung. Da die Berechnung der Beihilfe u.a. auch vom Alter der Studierenden abhängt, kann es durchaus sinnvoll sein es auch später nochmals zu probieren. Die soziale Förderungswürdigkeit kann sehr gut vorab mit dem Stipendienrechner der AK geprüft werden. Im Zweifelsfall ist es immer besser einen Antrag zu stellen.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Studienbeihilfe sind der günstige Studienerfolg und die soziale Förderungswürdigkeit.

Die Höhe der Beihilfe für Studierende beträgt zwischen 5 und 923 Euro pro Monat. Darüber hinaus gibt es Zuschläge für eigenen Kinder und bei Behinderung. Mehr als die Hälfte der Studienbeihilfenbezieher erhalten eine Höchstbeihilfe.

Das Stipendium wird auf Basis des Einkommens der Eltern, und jenem des Ehepartners berechnet. Dabei wird die zumutbare Unterhaltsleistung herangezogen, zu der die Eltern gesetzlich verpflichtet sind. Vielfach sind es die Eltern, die ihre studierenden Kinder darauf hinweisen, einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen.

Eine sehr attraktive Sonderform der Studienbeihilfe ist die Beihilfe nach Selbsterhalt. In diesem Fall bleibt das elterliche Einkommen außer Betracht.

Im laufenden Studienjahr wurden in Linz mehr als 8000 Anträge auf Studienbeihilfe gestellt. Rund zwei Drittel wurden positiv erledigt. Mehr als die Hälfte aller Bewilligungen erhalten Höchstbeihilfe. Rund 6 % erhalten sehr niedrige Beihilfen.

An den Bezug von Studienbeihilfe gekoppelt sind ergänzende Leistungen, wie beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse, Auslandsbeihilfen, oder die Studienzuschüsse. Das macht auch niedrige Beihilfen attraktiv.

Die Antragstellung ist einfach. Im Gegensatz zu früher ist es mittlerweile sehr einfach, um ein Stipendium anzusuchen. Viele Vorgänge sind bereits automatisiert, man muss nur noch wenige Daten selbst liefern. Der Antrag kann komfortabel online gestellt werden, oder aber mit den Formularen, die von der Homepage der Studienbeihilfenbörde heruntergeladen werden können.

Die Antragsfrist für das Wintersemester beginnt am 20.9.

Sorgen wegen einer Rückzahlungsverpflichtung sind nicht nötig. Moderater Studienerfolg und gute Information sind die besten Gegenmittel.

 

 

Ursula Fehlinger
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