Wenn man ein ausländisches Hochschuldiplom besitzt und nach Österreich kommt, ist die Anerkennung von großer Bedeutung für die berufliche Integration am österreichischen Arbeitsmarkt aber auch für die etwaige Weiterführung eines Studiums in Österreich.
Nachstehend werden die Unterschiede zwischen Bewertung/Nostrifzierung/Studienzugang genauer erklärt und Ansprechstellen angeführt.
- Bewertung
Eine Bewertung ist kein Bescheid und hat keine Rechtswirkung. Sie ist vielmehr eine Art vergleichende Einschätzung der im Ausland absolvierten Ausbildung, die bei der Arbeitsplatzsuche hilfreich sein kann.
Die Bewertung von universitären Abschlüssen ist in der Praxis oft eine gute Alternative zur formalen Ausbildungsanerkennung.
Die Bewertung ersetzt nicht die Anerkennung von Qualifikationen für den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen oder die Nostrifizierung von Zeugnissen.
Erstinformationen zu Anerkennung und Bewertung gibt’s unter www.berufsanerkennung.at
Eine Bewertung ist eine offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA), mit dem ausländische Hochschulqualifikationen beschrieben und ihre beruflichen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.
Zusätzlich stellt sie einen inhaltlichen Vergleich zu einem entsprechenden österreichischen Studium her und gibt Auskunft über berufliche Verwendungsmöglichkeiten. Sie soll dem/der Arbeitgeber/in bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle (z.B. AMS) die Einschätzung der ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern.
Die Führung von akademischen Graden ist nicht Gegenstand der Bewertung.
Wann ist eine Bewertung nicht ausreichend?
Einige Berufe sind in Österreich reglementiert (z.B. Arzt/Ärztin, Diplomierte/er Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin, Lehrer/in).
Das bedeutet, vor der Berufsausübung muss ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden.
ENIC NARIC AUSTRIA – (aais.at)
Beratung für Migranten/-innen | Arbeiterkammer Oberösterreich
- Nostrifizierung
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss (Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium).
Dadurch wird der ausländische Abschluss dem entsprechenden österreichischen Abschluss samt allen sich daraus ergebenden Rechten einschließlich der Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades gleichgestellt.
Ist die Gleichwertigkeit nicht zur Gänze gegeben, kann das durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.
Zuständig dafür ist das für Studienangelegenheiten verantwortliche Organ an der Universität oder Fachhochschule.
Nostrifizierung | Arbeiterkammer Oberösterreich
- Zulassung zu einem Studium in Österreich
Für die Zulassung zu einem weiterführendem Studium in Österreich muss man sich direkt an die betreffende Einrichtung (Universität, Fachhochschule, Privatuniversität, Pädagogische Hochschule) wenden.
2 Kommentare zu „Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen; Bewertung und Nostrifizierung“
Sehr geehrte Frau Leonhartsberger-Ledl,
ich habe leider keinen Kommentar, aber eine Frage an Sie. Ich hoffe, es macht Ihnen nichts aus.
Aber zuerst: Mein Mann ist amerkanischer Staatsbürger. Er ist ein Wissenschaftler mit einem Doktoratstudium und absolvierte sein Studium an der Universität in Santa Barbara, US-Staat Kalifornien.
Nach dem Masterstudium in Counseling Psychology, absolvierte er 4 Jahre Universitätsstudium (in Clinical Psychology), eine schriftliche und mündliche Abschlußprüfung, ein Forschungsbericht (Dissertation von 60 Seiten) und dann noch eine mündiche Prüfung bezüglich des Forschungsberichts.
Er hat keine Verbindung mit einer Organisation in Österreich und möchte keinen Beruf anstreben. Er ist Pensionist. Er benötigt einen Antrag, der seinen Doktortitel anerkennt. Alle links, die er online findet, sind mit einem Beruf in Österreich verbunden.
Hier ist die Frage: Können Sie uns bitte einen Link weiterleiten, der seinen Zwecke dient?
Wir haben uns auch bei Enic Naric erkundigen, aber der Link (Anträge auf Bewertung/Gleichstellung ausländischer Berufsausbildungen) funktioniert nicht.
Mit herzlichen Grüßen,
Irmgard Williams
E-Mail Adresse: neulinguistics@gmail.com
Oliver Williams
E-Mail Adresse: obwilliams2@gmail.com
0676 349 6900
Liebe Frau Williams und lieber Herr Williams, am besten Sie wenden sich direkt an die Expert:innen in Sachen Anerkennung – das wäre AST migrare: http://www.anlaufstelle-anerkennung.at/anlaufstellen – Alles Gute und liebe Grüße! Astrid Leonhartsberger-Ledl