Informationen zur Einmalzahlung für Studierende und Valorisierung der Studienbeihilfe

Anna Raith
Anna Raith
9. August 2022

Am 09. August 2022 präsentierten Bildungsminister Martin Polaschek und Staatssekretärin Claudia Plakolm die bereits angekündigten Maßnahmen zum Teuerungsausgleich für Studierende. Es handelt sich dabei um:

  1. Eine Einmalzahlung über 300 Euro für alle Bezieher:innen der Studienbeihilfe
  2. Eine jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe in Höhe der Inflation

Die Einmalzahlung wird ab August automatisch für Studienbeihilfebezieher:innen ausbezahlt. Die Valorisierung der Studienbeihilfe soll erstmals im September 2023 stattfinden und somit den Studierenden nächstes Jahr zugutekommen. Somit wird die Studienbeihilfe ab dem nächsten Jahr automatisch an die Höhe der Inflation angepasst. Die Arbeiterkammern fordern eine solche Valorisierung der Beihilfe seit langem, da zuvor Anpassungen nur sehr unregelmäßig stattgefunden und die Studierenden an Kaufkraft verloren haben.

Beide Maßnahmen sind also Schritte in die richtige Richtung, um Studierende, die aufgrund ihrer Lebenssituation besonders von der Teuerung betroffen sind, zu entlasten. Klar ist jedoch auch, dass mit der Einmalzahlung und der laufenden Anpassung ab dem nächsten Jahr, die Preissteigerungen nicht ausgeglichen werden. Die Österreichische Hochschüler:innenschaft hätte sich daher sofortige und umfassende Anti-Teuerungsmaßnahmen für Studierende gewünscht. Sie kritisiert, dass die Studienbeihilfe weiterhin nicht existenzsichernd sei. Durch die starken Preissteigerungen für Miete, Energie und Lebensmittel sind entschlossenere Maßnahmen notwendig.

Anna Raith
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