Heizkostenzuschuss beantragen

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
27. Januar 2022

In der kalten Jahreszeit fallen erhöhte Heizkosten an. Das Land OÖ bietet hierfür einen Zuschuss an.

Ab 1. Februar besteht die Möglichkeit, um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen – in der Höhe von 175 Euro!

Wann wird gefördert?

Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • € 950 bei Alleinstehenden
  • € 1.500 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
  • für jedes minderjährige Kind: 380 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro 

Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen. Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. auch SelbsterhalterInnenstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe.

Was wird gefördert?

Heizkosten für die Heizperiode 2021/2022, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.

Wie wird gefördert?

Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 175 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Antragstellung

Die Antragsfrist läuft vom 1. Februar 2022 bis 9. Mai 2022. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2021.

Der Antrag um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ sowie das Antragsformular gibt es hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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