Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Bildungskarenz Plus sind gute Möglichkeiten, sich Zeit für Weiterbildung zu organisieren.
Gleich vorweg: für jede der drei Möglichkeiten braucht man das Einverständnis des Dienstgebers. Das Dienstverhältnis muss seit mind. 6 Monaten bestehen und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld muss vorliegen.
Die nachstehende Tabelle soll einen Überblick geben, Details zu allen Varianten gibt’s auf unserer website und in der AK-Bildungsberatung.
Bildungskarenz | Bildungskarenz plus | Bildungsteilzeit | |
Dauer | 2-12 Monate | 2-12 Monate | 4-24 Monate |
Leistungsnachweis | 20 Wochenstunden oder 8 ECTS am Ende des Semesters | 20 Wochenstunden oder 8 ECTS am Ende des Semesters | 10 Wochenstunden oder 4 ECTS am Ende des Semesters |
Bezug | Weiterbildungsgeld vom AMS (berechnet sich wie Arbeitslosengeld) | Weiterbildungsgeld vom AMS (berechnet sich wie Arbeitslosengeld) | Arbeitszeit wird reduziert, für jede reduzierte Stunde gibt’s ein Weiterbildungsgeld vom AMS |
Ausbildungskosten | Trägt ArbeitnehmerIn, Förderungen sind möglich | Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Ausbildungskosten, die andere Hälft übernimmt das Land OÖ | Trägt ArbeitnehmerIn, Förderungen sind möglich |
Besonderheiten | Die Weiterbildung kann im Zeitraum vom 1.2.2021 bis 31.12.2022 absolviert werden. |