Ein 25-jähriger Student wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich, nachdem er plötzlich von einer Bank eine Mahnung erhalten hatte. In diesem Schreiben stand, dass er binnen 14 Tagen für ein Konto 320,52 Euro bezahlen müsse, die sonst eingeklagt würden. Nach Rückfrage erfuhr der Betroffene, dass es sich bei dem angeführten Konto um ein ehemaliges kostenfreies Jugendkonto handelt, das er als Minderjähriger eröffnet hatte und vermutlich zuletzt mit 15 Jahren genutzt hatte. Die AK-Konsumentenschutz-Expertin stellte bei der Bank klar: Einem Vertrag habe der Mann als Volljähriger nie zugestimmt, es sei also unzulässig, nun Kontoführungsgebühren einzuziehen.
Der junge Mann aus dem Bezirk Wels-Land berichtete der AK, er habe – bis zum Erhalt der Mahnung – gar nicht gewusst, dass er dieses Konto bei der Bank noch besitze. Nach seiner Erinnerung habe er es vor mehr als 9 Jahren für die Überweisung seines Entgeltes aus Ferialarbeit genutzt. Obwohl auf dem Konto jahrelang keine Transaktionen passierten und für die Bank daher erkennbar sein musste, dass dieses Konto nicht mehr benötigt wurde, hat sie den Kontoinhaber jahrelang nicht kontaktiert. „Im vorliegenden Fall wurde der Konsument erstmals in Form einer Mahnung informiert, nachdem das Konto auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt wurde und die Kontoführungsgebühren einen Betrag von mehr als 300 Euro erreichten. Das ist aus verbraucherrechtlicher Sicht aber nicht zulässig, da Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, nach Erreichen der Volljährigkeit nur dann Rechtswirksamkeit erlangen, wenn explizit zugestimmt wurde. Ohne Zustimmung handelt es sich um sogenannte schwebend unwirksame Verträge“, sagt Mag.a Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes.
Die AK intervenierte für den Studierenden bei der Bank und klärte diese darüber auf, dass das Konto von einem Minderjährigen eröffnet, seit dem Jahr 2011 nie wieder benutzt wurde und die Existenz dieses Kontos darüber hinaus bereits in Vergessenheit geraten ist. Zudem informierte die AK die Bank auch noch darüber, dass der Konsument laut Homepage der Bank als Student sogar nach wie vor einen Anspruch auf ein kostenloses Studentenkonto hätte. Dank der AK hat die Bank die Gebühren in der Höhe von 320,52 Euro ausgebucht, das Konto geschlossen und darüber eine Bestätigung ausgestellt.
Jährlich bearbeiten die AK-Experten/-innen mehr als 300.000 Anfragen durch Mitglieder zu Themen aus Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz oder Weiterbildung. Allein im Vorjahr erkämpfte die AK Oberösterreich fast 120 Millionen Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Zugang zum gesamten kostenlosen Serviceangebot der AK – inklusive Beratung und Vertretung, wenn nötig bis vor Gericht, – ist die AK-Leistungskarte. In diesen Tagen bekommen 660.000 Oberösterreicher/-innen ihre neue Mitgliedskarte per Post zugestellt.