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UG Novelle: Mitten in der schwersten Pandemie Verschärfungen für angehende Studierende beschlossen

Karin Ortner
Karin Ortner
25. März 2021

Gestern wurde im Nationalrat die umstrittene Novelle des Universitätsgesetzes mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne beschlossen.

Studierende werden demnach nach dem Universitätsgesetz (UG) ab dem WS 22/23 dazu verpflichtet, in den ersten vier Semestern eines Studiums eine Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen. Hierzu legt das UG Folgendes fest: § 59b. (1) Die Universität hat Studierende, die in den ersten beiden Semestern nicht mindestens 12 ECTS-Anrechnungspunkte absolviert haben, darüber zu informieren, dass die Zulassung zum Studium erlischt, wenn sie nach Beenden des vierten Semesters die Mindeststudienleistung gemäß § 59a Abs. 1 nicht erbracht haben.

Hinter dieser Informationspflicht steckt die Regelung, dass – wer die 16 ECTS nicht schafft – nicht mehr studieren kann. Wer also die geforderte Studienleistung nicht bringt, fliegt aus dem Studium und darf überdies in den nächsten beiden Jahren auch nicht wieder damit beginnen, da eine zweijährige Sperrfrist vorgesehen ist.

Aus Sicht der Arbeiterkammer ist das abzulehnen. Berufstätige Studierende haben schon bisher zahlreiche Herausforderungen zu meistern, sodass Berufstätige es sich schon jetzt sehr genau überlegen, ob sie neben dem Beruf ein Studium beginnen können. Neben Aufnahmeverfahren und STEOP (Studieneigangs- und Orientierungsphase) wurde nun also noch eine weitere Hürde eingebaut.

Wird das dazu führen, dass die besten Köpfe Österreichs studieren? Nein!

Wird es dazu führen, dass Berufstätige – weil aus dem Regelstudium gedrängt – noch stärker in teure Weiterbildungslehrgänge (von heimischen Hochschulen und ausländischen Anbietern) investieren? Ja!

Wird es dazu führen, dass Bildung noch viel stärker als ohnehin schon von Eltern an ihre Kinder vererbt wird? Ja!

Mitten in der größten Gesundheitskrise ginge es eigentlich um die Vermittlung von Zuversicht, Hoffnung und Perspektive stattdessen ist diese UG-Novelle ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen und deren Kindern. Denn das Problem geht weit über die berufstätigen Studierenden hinaus: Gerade für jene jungen Menschen, die diese Pandemie besonders hart trifft, ist die Aussicht auf einen gangbaren Weg nach der Krise derzeit besonders wichtig. Doch anstatt der Jugend in dieser schweren Zeit unter die Arme zu greifen und ihnen eine Perspektive zu bieten, schafft die Bundesregierung unnötige zusätzliche Hürden.

Karin Ortner
Karin Ortner

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