16 ECTS im Jahr oder Rausschmiss?

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Karin Ortner
30. Oktober 2020

Laut APA-Information soll die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) eine massive Verschärfung der Studienbedingungen bringen. Demnach müssen Studierende künftig eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr erbringen, ansonsten erlischt ihre Zulassung.

Der Nachweis soll das ganze Studium über jährlich erfolgen, abgesehen vom ersten Studienjahr in dem die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolviert werden muss. Eine Beurlaubung von zwei Semestern während des gesamten Studiums soll möglich sein.

Gerade für berufstätige Studierende stellt diese geplante Regelung eine massive weitere Hürde dar. Laut der aktuellen Studierendensozialerhebung sind 65 Prozent der Studierenden berufstätig und zwar im Schnitt über 20 Stunden in der Woche. Schon die Wiedereinführung der Studiengebühren für Berufstätige hat die berufstätigen Studierenden schwer getroffen. (Zur Erinnerung: Wer länger als die vorgesehene Mindeststudiendauer zuzüglich zwei Semester studiert, muss Studiengebühren zahlen, Berufstätigkeit ist kein Ausnahmegrund mehr). Die nun geplante Regelung greift hingegen noch viel tiefer in die Studiermöglichkeit bzw. – unmöglichkeit für Berufstätige ein:

Jede Betroffene / jeder Betroffene weiß, wie schwierig die Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit ihren vielfältigen, oft nicht planbaren Herausforderungen ist. Das hängt auch damit zusammen, dass aus verschiedensten Gründen der Job nicht immer die nötige Flexibilität zulässt, die man zum Absolvieren eines Uni-Studiums braucht. Durch die zunehmende Verschulung im Bachelor-Studium mit vielen kleinteiligen Veranstaltungen und häufiger Anwesenheitspflicht hat sich dieses Problem noch verschärft. Dazu können, vor allem bei Frauen, Betreuungspflichten von Kindern und Angehörigen kommen. Dies führt im Ergebnis schon bisher dazu, dass für viele Berufstätige das Belegen von Lehrveranstaltungen im ausreichenden Ausmaß schwierig ist. Sollte die Löschung der Studienzulassung drohen, wenn man es nicht schafft, wird aus einer Herausforderung aber schnell ein (schwer lösbares) Problem. Berufstätige würden entweder aus dem Studium herausfallen oder sich gar nicht erst trauen, eines zu beginnen.

Diese geplante Verschärfung würde überdies die Ungleichheit beim Zugang zu akademischer Bildung weiter erhöhen. Der hohe Anteil an angehenden AkademikerInnen im zweiten Bildungsweg ist ein österreichisches Erfolgsmodell, von dem ausnahmslos alle profitieren. Dieses Erfolgsmodell wäre mit der geplanten Regelung gefährdet, weil die Hürde durch die Gefahr einer Löschung der Zulassung zum Studium bei Vereinbarungsproblemen zu hoch wäre. 

In Pandemiezeiten sind ausnahmslos alle gefragt, gemeinsam die Herausforderungen zu meistern. Es ist definitiv nicht die Zeit für massive Verschärfungen und Schaffung von neuen Hürden. 

Falls hinter diesen Plänen also nicht eine „hidden Agenda“ steckt, die Berufstätigen endgültig von den Unis zu vertreiben, sollte der Entwurf jedenfalls nochmals überarbeiten werden, bevor er zur Begutachtung ausgesendet wird.

 

 

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