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Studieren in der Corona-Krise

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser
2. Juni 2020

Im Zuge der Corona-Krise wurden ab Mitte März die Hochschulen geschlossen. Studierende und Lehrende mussten sich sehr rasch auf die Umstellung des kompletten Lehrbetriebs auf „distance learning“ einstellen. Nicht überall ging das problemlos vonstatten. Die Voraussetzungen (nur teilweise bestehende e-learning Angebote und Vorerfahrungen etc.) und Rahmenbedingungen (technische Ausstattung etc.) waren sehr unterschiedlich. Viele Studierende sind nun mit Planungsunsicherheiten bezüglich Abschlussprüfungen, Praktika etc. sowie Geld- und Job-Sorgen belastet.

Rechtsänderungen im Eiltempo

Nach dem Lockdown der Hochschulen gab es bis Mitte Mai im Eilverfahren mehrere Änderungen im Hochschulrecht auf Basis des COVID-19-Hochschulgesetzes. Diese betreffen insbesondere die Umstellung des Lehrbetriebes auf „distance learning“, die Organisation und Durchführung von Prüfungen und Aufnahmeverfahren sowie Änderungen im Bereich der Studienförderung.

Vorweg das Positive: Für die Studierenden sind die beschlossenen Regelungen in Bezug auf die Studienbeihilfe und Familienbeihilfe als durchaus erfreulich zu bezeichnen. In beiden Bereichen wurde das sogenannte „neutrale Semester“ eingeführt, die Fristen für die Bezugsdauer und das Erbringen von Leistungsnachweisen sowie die Altersgrenzen wurden dabei verlängert. Wichtige Maßnahmen, um insbesondere sozial benachteiligte Studierende, die auf den Bezug von Studienbeihilfe angewiesen sind, nicht noch weiter zu belasten.

Wie geht es den Studierenden mit dem „distance learning“?

Zur Arbeiterkammer und zur HochschülerInnenschaft kommen vermehrt Anfragen und Beschwerden von Studierenden. Sie machen sich Sorgen, weil Prüfungen bis September verschoben werden, der Prüfungsablauf völlig unklar ist oder die Kommunikation mit den Lehrenden nicht klappt.

Die Lage der Studierenden war/ist auch Thema mehrerer Erhebungen seit Beginn der Corona-Krise, die die beschriebenen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Umstellung des Lehrbetriebs belegen.

Mehr Geld- und Jobsorgen

Ein weiterer Problempunkt mit zahlreichen Anfragen und Beschwerden betrifft das Thema Beruf und Finanzen – vor allem bei berufstätigen Studierenden, die ihren Job verloren haben. Die Arbeiterkammer hat in der ersten Maihälfte eine Online-Befragung hier auf diesem Blog durchgeführt. Diese fokussiert auf die Situation berufstätiger Studierender und zeigt ebenfalls deutlich, dass die aktuelle Situation für diese Gruppe große Probleme schafft. Etwa die Hälfte der rund 500 teilnehmenden Studierenden gab an, dass sie seit Ausbruch der Corona-Krise weniger oder gar nicht mehr arbeitet, als Gründe werden häufig der Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit genannt. Viele Studierende beklagen auch, dass ihnen als freie DienstnehmerInnen die Aufträge weggefallen sind. Ebenfalls etwa die Hälfte der Befragten berichtet, dass ihre finanzielle Situation schlechter geworden ist.

Ein offenes Problem sind in diesem Zusammenhang auch Studiengebühren. Diese sind an Universitäten dann fällig, wenn man mehr als die vorgesehene Studiendauer plus zwei Toleranzsemester braucht. Negativ betroffen sind vor allem jene, die sich kein Vollzeitstudium leisten können und arbeiten müssen. Der frühere Erlassgrund „Berufstätigkeit“ gilt leider seit dem Wintersemester 2018/19 nicht mehr. Zu befürchten ist nun, dass viele Studierende diese Toleranzzeit aufgrund des eingeschränkten Lehr- und Prüfungsbetriebs „unverschuldet“ überschreiten werden. Die Befragung der Arbeiterkammer unterstreicht, dass nur 12 % der befragten Uni-Studierenden, die Studiengebühren zahlen müssen, dies aktuell gerechtfertigt finden. 32 % von ihnen lehnen Studiengebühren generell ab, knapp 56 % finden es in der momentanen Situation nicht in Ordnung.

Mehr Informationen zu den AK-Forderungen für Studierende finden sich hier.

Olivia Kaiser
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