Bildungskarenz und Corona

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
21. April 2020

 

Wie ist das eigentlich mit der Bildungskarenz in der Corona-Zeit?

 

 

Wie geht’s weiter, wenn ich bereits in Bildungskarenz bin?

Und: wie ist das mit Fernkursen in der Bildungskarenz?

Kann ich nach Kurzarbeit in Bildungskarenz gehen?

Wir haben versucht, auf all diese Fragen Antworten zu finden!

Für Fragen, die nicht untenstehend beantwortet werden, stehen die BildungsberaterInnen der AK OÖ selbstverständlich auch und gerade jetzt für Fragen zur Verfügung – telefonisch, per e-mail, online und per Chat!

 

Ich bin bereits in Bildungskarenz und die Kurse wurden eingestellt – bekomme ich trotzdem weiterhin das Weiterbildungsgeld vom AMS?

Ja, alle die schon in Bildungskarenz sind und derzeit keine Kurse besuchen können, erhalten laut AMS Oberösterreich bis auf weiteres das Weiterbildungsgeld.

 

Ich bin aktuell in Bildungskarenz. Kann ich gekündigt werden?

Ja, Sie haben während der Bildungskarenz keinen erhöhten Kündigungsschutz. Wenn wirtschaftliche Gründe es notwendig machen, können Arbeitgeber während einer laufenden Bildungskarenz eine Kündigung aussprechen. Die Bildungskarenz läuft so lange, wie Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Anschließend melden Sie sich beim AMS arbeitslos.

 

Kann ich eine Bildungskarenz antreten, die ich schon vereinbart habe? Der Arbeitgeber hat der Bildungskarenz zugestimmt und auch das Formular unterschrieben. Die Kurse habe ich gebucht und auch eine Anmeldebestätigung erhalten. Inzwischen wurden aber alle Kurse abgesagt.

Ja, Sie können in Bildungskarenz gehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis in der derzeitigen Lage weiterhin aufrecht ist. Beantragen Sie die Bildungskarenz elektronisch über das eAMS-Konto. Erforderlich ist, dass Sie gleich auch die Anmeldebestätigungen der gebuchten (und inzwischen abgesagten) Kurse anfügen. Dann erhalten Sie vom AMS auch das Weiterbildungsgeld ausbezahlt.

 

Ich möchte so bald wie möglich in Bildungskarenz gehen und einen Fernkurs im Internet starten.

Damit Sie vom AMS das Weiterbildungsgeld erhalten, sind 20 Stunden Weiterbildung pro Woche vorzulegen, teilweise müssen Sie auch begründen, wozu Sie diese Weiterbildung machen. Handelt es sich um ein Studium, so müssen Sie nach jeweils 6 Monaten einen Studienerfolg von 8 ECTS-Punkten nachweisen.

 

Kann ich nach der Kurzarbeit in Bildungskarenz gehen?
Ja, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge ein wie vor der Kurzarbeit, und somit auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Somit gibt es auch keine Benachteiligung für die Berechnung von Weiterbildungsgeld für die Bildungskarenz.

 

Weitere Infos zur Bildungskarenz sind auch auf unserer website zu finden. Bleibt gesund!

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