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Steuern sparen im Studium

Karin Ortner
Karin Ortner
23. Januar 2020

Achtung! Neben der Familienbeihilfe ist die Studienförderung das wichtigste staatliche Instrument zur Förderung von Studierenden.  Im Regierungsübereinkommen ist festgehalten, dass es Verbesserungen bei der Studienförderung geben soll. Das ist ein positiver Ansatz. Aber derzeit sieht sich die Studienbeihilfenbehörde in Linz etwa gezwungen, ihre telefonischen Beratungszeiten aufgrund von Personalnotstand auf nur mehr 2 Vormittage in der Woche (Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) weiter einzuschränken.

Steuern sparen im Studium: Besteht neben dem Studium ein sog. echtes Dienstverhältnis ist die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall lohnenswert. Die ANV kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein durchgeführt werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die AVN durchzuführen:

  1. Online über das Finanz-Online-Portal
  2. In Papierform direkt beim Finanzamt
  3. Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung: Die ANV schafft die Möglichkeit einen Teil der bezahlten Steuer oder bei niedrigem Einkommen die sog. Negativsteuer zurückzubekommen. Lohnsteuerpflichtig ist man in Österreich ab einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro. Wer mit seinem Einkommen darüber liegt, hat die Möglichkeit einen Teil der bezahlten Steuer zurückzubekommen. Wer unter den 12.000 Euro verdient, bezahlt keine Lohnsteuer, erhält aber eine sog. Negativsteuer zurück. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden.  Es werden in diesem Fall 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückbezahlt, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. (Bei Anspruch auf Pendlerpauschale erhöht sich der Betrag auf max. 500 Euro)

Werbungskosten: Beträgt das Jahreseinkommen über 12.000 Euro können berufsbedingte Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden.  Aufwendungen die in Bezug auf das Studium anfallen zählen hinzu, wenn das Studium eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung darstellt. Abgesetzt können nicht nur allfällige Studiengebühren werden, sondern auch Computer samt Zubehör, Bücher, Skripten und Fahrtkosten.

Alle weiteren Infos finden sich hier

Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet Lohnsteuerberatung an:

Informationen auch auf der Seite des Finanzministeriums auch zu allen anderen Absetzbeträgen

Sowie hier in auf diesem Blog.

Infos zur Studienförderung finden sich  hier

 

 

 

 

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