Was ist neu 2020?

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
29. Januar 2020
www.pixabay.com

So wie jedes Jahr gibt es auch 2020 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2020 460,66 Euro pro Monat.

Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre): 61,43 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 65,03 Euro pro Monat

In der Bildungskarenz wird – wie 2019 – Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt 0,83 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde.

Bei der Familienbeihilfe bleiben die Werte gleich wie 2019: ab Geburt 114 Euro pro Monat, ab 3 Jahre 121,90, ab 10 Jahre 141,50, ab 19 Jahre 165,10. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (155,90 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.

Alle Werte zusammengefasst gibt’s unter https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/svwerte/SV_Werte.html

Bei der Studienbeihilfe hat sich nichts verändert, auch hier sind die Werte von 2019 heranzuziehen, Infos dazu gibt’s auf der website bzw. unter www.stipendienrechner.at

 

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