Studiengebühren für Berufstätige – „Uni-Stipendien“ beantragen!

Olivia Kaiser
Olivia Kaiser
31. Oktober 2019

Seit einem Jahr müssen berufstätige Studierende, die länger für ihr Uni-Studium brauchen (Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester), wieder Studiengebühren zahlen.

Einige Universitäten haben ein sogenanntes „Studienabschluss-Stipendium“ eingerichtet, wofür sie Teile der zusätzlichen Einnahmen durch die Studiengebühren verwenden. Damit soll es für berufstätige Studierende zu einer finanziellen Entlastung kommen – wenn sie bestimmte Leistungskriterien erfüllen und ein gewisse Einkommenshöhe nicht übersteigen.

Da es zu den unispezifischen „Studienabschluss-Stipendien“ sehr unterschiedliche Informationswege gibt, gilt jedenfalls: Informieren Sie sich an Ihrer Universität, ob ein Stipendium eingeführt wurde!

Achtung: Die Antragsfrist endet an manchen Universitäten bereits Ende November 2019! Stellen Sie Ihren Antrag also ehestmöglich!

Manche Unis haben sich dafür entschieden, die Stipendien erst im Nachhinein auszuzahlen. An manchen Unis muss der Antrag im März bzw. April 2020 eingebracht werden. An einigen Unis ist der Antrag überhaupt erst nächsten Herbst fällig, das Stipendium wird dann rückwirkend für das ganze Studienjahr ausbezahlt.

Kriterien für das Uni-„Studienabschluss-Stipendium“

Es gibt zwar erhebliche Unterschiede zwischen den Unis bei der konkreten Ausgestaltung der Stipendien, folgende Kriterien gelten jedoch für alle bisher bekannten Regelungen:

  • Nachweis eines Mindest-Jahreseinkommens: In der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (z.B. 2019: 6.255 Euro)
  • Einkommens-Höchstgrenze: Das Jahreseinkommen darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen, diese Grenze ist relativ niedrig angesetzt. Etwa an der Universität Wien bisher bei 15.000 Euro oder an der Uni Graz, der TU Graz und der TU Wien die doppelte Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (z.B. 2019: 12.511 Euro)
  • Nachweis eines bestimmten Studienfortschritts: Bei den meisten Regelungen müssen rund zwei Drittel des Studiums bereits abgeschlossen sein.
  • Nachweis der Studienaktivität in einem bestimmten Ausmaß im vorangegangenen Semester
  • Begrenzung der Anspruchsdauer: z.B. für ein Bachelorstudium meist etwa 4 Semester

Vorsicht vor Verwechslung!Die sogenannten Studienabschluss-Stipendien der einzelnen Unis sollten nicht mit dem gleichnamigen gesetzlichen Studienabschluss-Stipendium (SAS) verwechselt werden, das von der staatlichen Stipendienstelle vergeben wird. Bei diesem handelt es sich um eine monatliche Förderung für Studierende in der Endphase ihres Studiums, die einige Jahre gearbeitet haben aber für den Abschluss ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.

 

Weitere Tipps zur finanziellen Entlastung

Müssen Sie wieder Studiengebühren zahlen, können die Kriterien für das Stipendium nicht erfüllen bzw. bietet Ihre Universität keines an? Für diesen Fall finden Sie hier auf diesem Blog einige Möglichkeiten und Tipps, wie Sie dennoch zu einer finanziellen Entlastung kommen können.

 

Gegen Benachteiligungen von berufstätigen Studierenden!

Bisher fehlen genaue Zahlen zu Anträgen und Genehmigungen dieser „Studienabschluss-Stipendien“ der Unis. Aufgrund der strengen Kriterien und erster Rückmeldungen von einzelnen Unis ist allerdings davon auszugehen, dass diese nur von einer geringen Zahl von berufstätigen Studierenden in Anspruch genommen werden können.

Studierende, die neben dem Studium arbeiten, brauchen aufgrund der Mehrfachbelastung länger bis zum Studienabschluss als Vollzeitstudierende. Außerdem leisten sie als SteuerzahlerInnen bereits jetzt vielfach einen finanziellen Beitrag. Daher fordert die AK weiterhin eine Neuregelung der Bestimmung, dass berufstätige Studierende von der Studiengebühr befreit sind.

 

Olivia Kaiser
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