Foto: AK OÖ

Ab 19. März: Erstmals öffentliches AK-Wahllokal an der JKU

Karin Ortner
Karin Ortner
18. März 2019

In Oberösterreich können 556.590 Wahlberechtigte von 19. März bis 1. April entscheiden, wer sie mit welchem Programm in den nächsten 5 Jahren im oberösterreichischen Parlament der ArbeitnehmerInnen vertreten wird.  AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es wurde alles getan, damit das Wählen so einfach wie möglich ist. Zum Beispiel haben wir für die zahlreichen berufstätigen Studierenden erstmals ein öffentliches Wahllokal an der Johannes Kepler Universität eingerichtet.“

Das Wahllokal an der JKU hat folgende Öffnungszeiten:

Dienstag, 19. März bis Freitag 22. März, jeweils von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Es befindet sich im Kepler Gebäude, Halle B. Neben den Studierenden steht es als allgemeines Wahllokal auch sämtlichen anderen BriefwählerInnen als Wahllokal zur Verfügung!

“Nur eine hohe Wahlbeteiligung stellt sicher, dass die AK in der politischen Debatte weiterhin Gewicht hat sowie die Interessen der Arbeitnehmer durchsetzen und das breite Serviceangebot aufrechterhalten und ausbauen kann. Und sie ist ein klares Votum gegen jene feindseligen Kräfte, die die AK schwächen wollen. Es geht dieses Mal um wirklich viel.“, ersucht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

1. Was genau wird gewählt:

Zur Wahl für die 110 Mitglieder der Vollversammlung treten 5 Gruppen mit einer Liste an KandidatInnen an. Sie stehen für verschiedene politische Ziele und Vorschläge, mit denen sie sich für die oberösterreichischen Beschäftigten einsetzen wollen. Zur Wahl stehen:

Die neu gewählte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die neue AK-Präsidentin bzw. den neuen AK-Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich.

2. Wer ist wahlberechtigt:

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (3. Dezember 2018) Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich war und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Aber Achtung: Wer am 3. Dezember 2018 geringfügig beschäftigt, in Karenz, Lehrling, Zivildiener, oder arbeitslos war, hat einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bekommen. Nur wer diese bis zum 27. Jänner an die AK zurückgeschickt hat, ist wahlberechtigt.

3. Wie wird gewählt:

Das hängt davon ab, ob im Betrieb ein Wahllokal organisiert ist. Wenn das so ist, besteht nur direkt dort die Möglichkeit zu wählen. (Ausnahme: Es wurde eine Wahlkarte beantragt.)

Wer nicht im Betrieb wählen kann hat mit der Post als sog. BriefwählerIn eine Wahlkarte zugeschickt bekommen. Diese BriefwählerInnen können entweder per Post wählen oder in ein öffentliches Wahllokal  – wie zum Beispiel das an der JKU – gehen und dort ihre Stimme abgeben. Andere öffentliche Wahllokale befinden sich zB in den Bezirksstellen der AK, am Hauptbahnhof in Linz, in der PlusCity in Pasching, bei Migrare in Linz, im MAXCenter Wels, in der VARENA in Vöcklabruck oder im SEP in Gmunden. Infos zu allen öffentlichen Wahllokalen inkl. Wahlzeiten finden sich hier:

4. Wer kann im Wahllokal an der JKU wählen:

Wer sich nicht sicher ist, ob die Stimme im Wahllokal an der JKU abgegeben werden kann, kann jederzeit zu den Öffnungszeiten im Wahllokal nachfragen.  Weiters ist eine Online-Abfrage möglich: https://webservices.ak-ooe.at/akwahl/

5. Das Wahlergebnis:

Am 2. April werden die Stimmen ausgezählt. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich in der Nacht vom 2. auf den 3. April feststehen und am 3. April veröffentlicht.

Einige Tage später, wenn dann auch die letzten rechtzeitig eingetroffenen Briefwahlkuverts (Poststempel 4. April) in der AK OÖ eingegangen und ausgezählt sind, steht das endgültige Wahlergebnis fest.

Umfassende Infos rund um die AK-Wahlen in Oberösterreich finden sich hier:

 

Karin Ortner
Karin Ortner

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