Heizkostenzuschuss des Landes OÖ / Salzburg

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
21. März 2019

In der kalten Jahreszeit fallen erhöhte Heizkosten an. Sowohl das Land OÖ als auch Salzburg bieten hierfür Heizkostenzuschüsse an.

Heizkostenzuschuss in Oberösterreich

Bis zum 12. April 2019 besteht noch die Möglichkeit, um einen Heizkostenzuschuss des Landes OÖ anzusuchen – in der Höhe von 152 Euro!

 

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Wann wird gefördert?

Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • € 909,42 bei Alleinstehenden
  • € 1.363,52 bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften
  • Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um je € 169,39.

 

Der/Die Antragsteller/-in muss einen eigenen Haushalt führen (bei Heimunterbringung ist das nicht der Fall) und tatsächlich für die Heizkosten aufkommen. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich liegen. Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B. auch SelbsterhalterInnenstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe.

Was wird gefördert?

Heizkosten für die Heizperiode 2018/2019, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.

Wie wird gefördert?

Gewährt wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Antragstellung

Die Antragstellung hat in der Zeit vom 7. Jänner 2019 bis spätestens 12. April 2019 zu erfolgen. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2018.

Der Antrag um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ sowie das Antragsformular gibt es hier.

 

Heizkostenzuschuss in Salzburg

Auch das Land Salzburg unterstützt volljährige Personen mit eigenem Haushalt durch einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro. Bewohner/innen von Studentenheimen sind von der Förderung ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Heizkosten betragen mindestens € 150 im Jahr
  • Nettoeinkommen je Haushalt, das eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Weitere Infos zu den Richtlinien und zur Antragstellung sind auf der website des Landes Salzburg zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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