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Aufnahmeverfahren für Rechtswissenschaften an Österreichs Universitäten

Karin Ortner
Karin Ortner
7. März 2019
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Aufgrund der Regelungen der Bundesregierung zur Studienplatzfinanzierung und der damit einhergehenden Beschränkung der Studienplätze zählt Rechtswissenschaften zu jenen Studienrichtungen, die ab dem Wintersemester 2019/2020 beschränkt werden können. In Österreich sind davon die Universitäten Linz, Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt betroffen.

Während es in Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt im Studienjahr 2019/20 kein Aufnahmeverfahren geben wird , haben sich die anderen Universitäten für entsprechende Verfahren entschieden:

Universität Wien:  Aufnahmeverfahren Rechtswissenschaften Die Registrierungsfrist hat am 1. März begonnen und läuft bis 15.  Mai. Es ist ein Kostenbeitrag von 50 Euro zu entrichten. Im Rahmen der Registrierung ist ein Online-Self-Assessment durchzuführen. Die Aufnahmetests für die insgesamt 1.980 Studienplätze finden am 4. Juli 2019 statt.

Universität Linz: Aufnahmeverfahren zum Diplomstudium Rechtswissenschaften und Bachelorstudium Wirtschaftsrecht: Ab dem Wintersemester 2019/20 gibt es zwei Möglichkeiten das Diplomstudium Rechtswissenschaften oder das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht zu beginnen:

Mit Self-Assessment mittels Online-Test: Start ab 1. Mai 2019. Bei positiver Absolvierung ist ein Studienplatz gesichert. Studienbeginn im  Winter- oder Sommersemester möglich. Die sog. Fast Lane wird nur im Sommersemester (1. Mai – 31. August / Sonderfristen für Multimedia Jus Studierende) angeboten. Eine Höchstzahl an Studienplätzen ist nicht vorgesehen.

Ohne Online-Test Ein Studienbeginn eines rechtswissenschaftlichen Studiums an der JKU  ist auch ohne Online-Test bzw. bei negativer Absolvierung des Onlinetests möglich. Diesfalls müssen im ersten Semester sämtliche vorgeschriebenen StEOP Fächer (16 ECTS) positiv absolviert werden. Werden die Fächer in dieser Zeit nicht positiv abgeschlossen, erfolgt automatisch die Exmatrikulation. Eine neuerliche Immatrikulation ist ab dem darauffolgenden Wintersemester möglich.

Achtung: Erfolgt eine Exmatrikulation und werden in diesem Semester weniger als 7 ECTS erreicht, muss eine allfällig bezogene Studienförderung zurückbezahlt werden. Im Detail informiert dazu die Stipendienstelle.

Universität Graz: Aufnahmeverfahren Rechtswissenschaften 

Die Registrierungsfrist läuft seit 1. März und endet am 15. Mai 2019, es ist bei der Registrierung ein Kostenbeitrag von Euro 50,– zu entrichten. Das Online-Self-Assessment kann von 1. März bis 31. Mai absolviert werden. am 23. Juli findet die Aufnahmeprüfung für die Vergabe der 600 verfügbaren Studienplätze statt.

 

Karin Ortner
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