Jahr für Jahr lassen Österreichs Arbeitnehmerinnen viel Geld auf der Straße liegen. Damit dies nicht passiert, empfehlen wir, den Lohnsteuerausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu machen.
Der Aufwand kann sich lohnen und einiges an Geld zurückbringen. Auch Bildungskosten und Aufwendungen für ein Studium sind nämlich steuerlich absetzbar. Lohnsteuerpflichtige Studierende können folgende Bildungsmaßnahmen unter Werbungskosten geltend machen:
- Ausbildungskosten
- Fortbildungskosten oder
- Umschulungskosten
Konkret können die nachfolgenden Kosten, im Zusammenhang mit einem Studium abgeschrieben werden:
- Studienbeiträge, Kurskosten
- Aufwendungen für Unterlagen oder Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige Computer-Kosten)
- Fahrtkosten
- Diäten; Nächtigungskosten
Grundsätzlich hat man fünf Jahre Zeit für den Steuerausgleich; dieser kann also nicht nur für das Vorjahr sondern auch bis zu 5 Jahre rückwirkend berechnet werden!
Übrigens, der Lohnsteuerausgleich kann auch bequem übers Internet bei Finanz-Online gemacht werden.