In einer aktuellen Presseaussendung fordert die OÖ Arbeiterkammer Minister Faßmann auf, die Regelung zur Befreiung berufstätiger Studierenden von Studiengebühren zu reparieren:
Derzeit sind alle Universitätsstudierenden aus Österreich und der EU innerhalb der Mindeststudienzeit (plus zwei Toleranz-Semester) von der Studiengebühr befreit. Berufstätige Studierende sind auch über diese Zeit hinaus befreit. Aus gutem Grund: Denn durch die Doppelbelastung können sie ihr Studium kaum in dieser Frist beenden.
Diese Bestimmung für die berufstätigen Studierenden wurde vom Verfassungsgerichtshof vor mehr als einem Jahr gekippt. Dem Gesetzgeber gab er einen Reparaturauftrag, der bis Ende Juni 2018 zu erfüllen ist. Doch bisher gab es von keinem der in dieser Zeit tätigen Wissenschaftsminister auch nur irgendein Anzeichen, das reparieren zu wollen und eine entsprechende Regierungsvorlage einzubringen. Damit gilt ab Herbst 2018 für 30.000 berufstätige Studierende: Bitte zahlen!
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „Es kann doch nicht sein, dass auch Minister Faßmann einen Auftrag des Höchstgerichts ignoriert und einfach nichts tut!“ Bestraft würden dadurch vor allem jene, die zur Finanzierung ihres Studiums arbeiten müssen. Diese Studierenden nehmen eine massive Doppelbelastung in Kauf.
Umgekehrt leisten aber auch Arbeitnehmer/-innen Unglaubliches, die in ihrer Freizeit ein Studium als Weiterbildung absolvieren. Umso mehr begrüßt die Arbeiterkammer Oberösterreich die Initiative der Johannes Kepler Universität, von berufstätigen Studierenden auch weiterhin keine Studiengebühren zu verlangen.