Jahr für Jahr lassen Österreichs Arbeitnehmer/-innen viel Geld auf der Straße liegen. Damit dies nicht passiert, empfehlen wir den Lohnsteuerausgleich zu machen.
Der Aufwand kann sich lohnen und einiges an Geld zurückbringen. Auch Bildungskosten und Aufwendungen für ein Studium sind steuerlich absetzbar. Lohnsteuerpflichtige Studenten/-innen können folgende Bildungsmaßnahmen bei der Arbeitnehmer/-innenveranlagung unter Werbungskosten geltend machen:
- Ausbildungskosten
- Fortbildungskosten oder
- Umschulungskosten
Konkret können die nachfolgenden Kosten, im Zusammenhang mit einem Studium abgeschrieben werden:
- Studienbeiträge, Kurskosten
- Aufwendungen für Unterlagen oder Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige Computer-Kosten)
- Fahrtkosten
- Diäten
- Nächtigungskosten
Noch Fragen?
Das Lohnsteuer-Team der AK steht telefonisch unter (0)50 6906-1603 zu folgenden Zeiten zur Verfügung und gibt individuelle Steuerspartipps und Hilfe beim Ausfüllen
Mo, Di, Do, Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich im Februar von 7. bis 9. sowie von 14. bis 16., jeweils in der Zeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr unter (0)50 6906-5.
Übrigens, der Lohnsteuerausgleich kann auch bequem übers Internet bei Finanz-Online gemacht werden.
Grundsätzlich hat man fünf Jahre Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Am besten den Antrag gleich stellen. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Weitere Infos dazu, sowie die aktuelle Broschüre gibt’s hier.
2 Gedanken zu „Nicht vergessen – Lohnsteuerausgleich machen!“
Hallo, ich hatte eine Frage wegen Förderungen. Und ich bin selber Restaurantfachfrau mit Lehrabschluß. Aber ich arbeite zur Zeit als Rezeptionistin. Könnten Sie mich bitte informieren, ob ein Möglichkeit auf ein gefördertes Rezeptionskurs.
Danke im Voraus.
LG
Gulnara Alieva
Hallo! Wenn Sie einen Kurs bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung besuchen, gibt es mehrere Förderungsmöglichkeiten (bei Erfüllen der Voraussetzungen):
das Bildungskonto des Landes OÖ, den Bildungsbonus der Arbeiterkammer (für gekennzeichnete Kurse bei BFI, WIFI und VHS) sowie die Leistungskartenermäßigung für AK-Mitglieder bei Kurse des BFI oder der VHS – und Sie können Bildungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung abschreiben. Alle Förderungen zusammengefasst gibts auch auf unserer website: Bildungsförderungen
Alles Gute für den Kurs und liebe Grüße! Astrid Leonhartsberger-Ledl