So wie jedes Jahr gibt es auch im Jahr 2017 wieder einige Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen, Veränderungen im Studienfördergesetz, die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums, eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes, Anpassungen von Pflegegeld und Pensionsversicherung u.v.m.
Einige wichtige Neuerungen sind hier zusammengefasst:
Soziale Werte
- Geringfügigkeitsgrenze: 425,70 Euro brutto pro Monat, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt mit 1.1.2017
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage (bis zu der Sozialversicherung zu zahlen ist): 4.980 Euro brutto pro Monat (166 Euro täglich)
- Rezeptgebühr: 5,85 Euro
- Höchstmögliches Arbeitslosenentgelt: 53,36 Euro täglich
Selbstversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studenten/-innen: 56,74 Euro pro Monat
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 60,09 Euro pro Monat
Bildungskarenz
Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich
Bildungsteilzeit
0,79 Euro pro reduzierter Normalarbeitsstunde
Studienfördergesetz
Bereits seit September 2016 gibt es folgende Änderungen im Studienförderungsgesetz:
- Erhöhungszuschlag von 30 Euro monatlich ab Vollendung des 27. Lebensjahres
- Erleichterung der Rückzahlungspflicht bei fehlenden Mindeststudienerfolg
- Zeiten eines Freiwilligenjahres nach dem Freiwilligengesetz werden mit Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes gleichgestellt (mögliche Auswirkung: Berücksichtigung dieser Zeiten für Verlängerung der Anspruchsdauer, Einrechnung als Zeiten des Selbsterhaltes, …)
mit 1. September 2017 wird es folgende zusätzliche Neuerungen geben:
- Rechtsanspruch auf das Studienabschlussstipendium, bei Erfüllung der Voraussetzung
- Studierende ab Vollendung des 27. Lebensjahres werden unabhängig vom Wohnsitz als „auswärtig Studierende“ eingestuft und können dadurch die erhöhte Studienbeihilfe erhalten
- Zumutbarkeit der Wegstrecke bei auswärtigen Studierenden wird über eine datenbankbasierende Abfrage ermittelt (dadurch wird nicht mehr die Heimatgemeinde sondern die Wohnadresse der Eltern berücksichtigt)
mehr dazu siehe: Blogartikel „Das bringt die Novelle des Studienförderungsgesetztes“ bzw. https://www.stipendium.at/service/aktuelles/
Kinderbetreuungsgeld
Eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes tritt mit 1. März 2017 in Kraft. Mehr dazu hier.
Fachkräftestipendium
Mit 1. Jänner 2017 wurde das Fachkräftestipendium wieder eingeführt. Mehr dazu hier.
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